Eine Followerin machte sie darauf aufmerksam, dass eines ihrer Werke, „Tortellino con ingredienti“, reproduziert und in einem Ikea-Einrichtungshaus ausgestellt worden war. Cristina Cati wusste jedoch nichts von dieser Entscheidung: Es gab keine Zusammenarbeit, keine Genehmigung. Die Illustratorin aus Bologna beschloss daher, den schwedischen Konzern zu verklagen. Unterstützt von ihrer Anwältin Lavinia Savini, gewann sie den Prozess. Ikea muss ihr nun für die unerlaubte Nutzung des Werkes eine Entschädigung zahlen. In einem Interview mit dem Corriere di Bologna erklärte Cati, der Fall biete ihr auch die Gelegenheit, „über den Wert kreativer Arbeit nachzudenken“.

Alles begann 2021, in der Weihnachtszeit, als eine junge Frau, die ihr auf Instagram folgte, in einem IKEA-Einrichtungshaus ihre Illustration sah und sie sofort erkannte. In der Annahme, es handle sich um eine Kooperation , schrieb sie der Illustratorin, um ihr zu gratulieren. Dabei stellte sich heraus, dass IKEA weder die Genehmigung hatte, Catis Werk zu verwenden, noch es, wie von ihr vorgenommen, zu verändern . Der jungen Frau war dies selbst aufgefallen: Sie fand es seltsam, dass Cati sie bei einer so wichtigen Zusammenarbeit nicht erwähnt hatte. Bei genauerem Hinsehen bemerkte sie, dass ihr Name fehlte. Cristina Cati verkauft Drucke, Accessoires und Küchenmöbel mit ihren Motiven.

Die Künstlerin erklärt, dass ihr anfangs viele vom Weitermachen abgeraten hätten, da sie es für unmöglich hielten, gegen ein so großes Unternehmen wie Ikea vorzugehen. Es sei ein Kampf Davids gegen Goliath gewesen, der zu nichts geführt hätte. Doch Cristina betont, sie habe sich gezwungen gefühlt, weiterzumachen, gerade um die Bedeutung ihrer künstlerischen Arbeit zu verteidigen. Ein einzigartiges Unterfangen, das nicht nur Stunden an Arbeit und Zeit, sondern auch Ideen, Experimente, Recherchen und die Entwicklung einer eigenen Bildsprache umfasst. Im Laufe der Jahre gab es sogar den Versuch einer gütlichen Einigung und ein finanzielles Angebot zur Beilegung des Streits, das jedoch als zu niedrig erachtet wurde. Daraufhin reichte Cati Klage beim Zivilgericht des Gerichts von Bologna ein, das auf Streitigkeiten im Bereich des geistigen Eigentums spezialisiert ist. Das Urteil, das nun rechtskräftig ist, fiel zugunsten der Künstlerin aus und erkannte an, dass das im Einrichtungshaus in Casalecchio ausgestellte Kunstwerk ihr „geniales Werk“ sei, das durch das Urheberrecht geschützt ist. Ikea muss sie nun entschädigen. Vor allem aber hat sich der Grundsatz durchgesetzt, dass künstlerisches Schaffen geschützt werden muss und kann.

(Unioneonline)

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