In Italien bleibt die Maskenpflicht im Flugzeug auch nach dem 16. Mai bestehen , dem Datum, an dem sie gemäß den Richtlinien des ECDC (Europäisches Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten) und Aesa (Europäische Agentur für Flugsicherheit) auslaufen ab diesem Datum.

„Wenn die Abflug- oder Zielstaaten – so die Richtlinien – die Verwendung von Masken im öffentlichen Verkehr vorschreiben, sollten Flugzeugbetreiber Passagiere und Besatzung verpflichten, die Maske auch nach dem 16. Mai zu tragen.“ In anderen Fällen wird die Verwendung des Geräts nur „ empfohlen “ und „ empfohlen “.

In Italien sieht die Verordnung vor, dass die Verpflichtung für Transportmittel, einschließlich Flugzeuge, bis zum 15. Juni bestehen bleibt. Daher muss das Gerät in den Flugzeugen, die in unserem Land abfliegen oder ankommen, mindestens einen weiteren Monat lang getragen werden.

Die europäischen Richtlinien sehen nur vor, die Verwendung von Ffp2 zu „ermutigen“ und es Personen mit hohem Risiko für schweres Covid und Personen mit Atemwegssymptomen wie Husten oder Niesen dringend zu empfehlen.

(Unioneonline / L)

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