„Der Gesetzgeber legt fest, welches das wahre Qualifikationselement aller Personen ist, die die Kosten für den Kandidaten tragen können und diese von der Rechenschaftspflicht befreien: die Vorlage der Liste, auf der der gewählte Kandidat kandidiert hat.“

Dies ist einer der interessantesten Punkte des Urteils, das die von der Wahlgarantiekommission des Berufungsgerichts gegen Gouverneurin Alessandra Todde verhängte Geldstrafe in Höhe von 40.000 Euro bestätigte und – nachdem die angeblichen Verstöße gegen die Vorschriften zur Wahlkampfberichterstattung endgültig festgestellt waren – auch die faktische Verpflichtung des Regionalrats begründete, ihre Entlassung anzuordnen.

Ein Wahlausschuss ist weder eine Partei noch eine politische Einrichtung: Er kann den Kandidaten zwar bei seinen Ausgaben unterstützen, ihn jedoch nicht von der Pflicht befreien, einen eigenen Finanzbericht vorzulegen.

Das „M5S-Komitee für die Wahl des Präsidenten der Region Sardinien 2024“, so erinnern die Richter, habe keine Listen vorgelegt, sondern „alle Kandidaten der Koalition unterstützt, nicht nur die der 5-Sterne-Bewegung, und zudem von allen Parteien Gelder erhalten“. Dieser Mechanismus habe daher zu einer Situation objektiver Verwirrung geführt – so das Gericht –, die es insbesondere „unmöglich mache, zwischen den verschiedenen Ausgaben zu unterscheiden, welche zugunsten der einen oder anderen Partei und welche zugunsten des Präsidentschaftskandidaten oder der anderen Kandidaten getätigt wurden“.

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