Einkommenssteuersenkungen, Maßnahmen für Familien und Geburten, Maßnahmen für Wachstum und Unternehmen, Wohngeld und ein neues Steuererleichterungsprogramm. Der erste Haushaltsentwurf, den die Regierung derzeit dem Parlament vorlegt, bestätigt im Großen und Ganzen die Ankündigungen der letzten Tage. Hier sind einige der wichtigsten Maßnahmen, die in den 137 Artikeln enthalten sind.

Lohn- und Einkommensteuer (IRPEF) – Die Senkung der IRPEF (Einkommensteuer) für Einkommen zwischen 28.000 und 50.000 Euro wurde von 35 % auf 33 % bestätigt. Der maximale Steuervorteil von 440 Euro wird bei 50.000 Euro erreicht und wird aufgrund der Steueranwendungsmechanismen auf nachfolgende Einkommen bis zu 200.000 Euro verteilt. Der Mindestvorteil von 40 Euro pro Jahr gilt für diejenigen, die rund 30.000 Euro deklarieren. Wer 40.000 Euro verdient, spart 240 Euro pro Jahr.

Ergänzt werden diese Gelder durch Steuerbefreiungen für Überstunden, Urlaub und Nachtarbeit für Arbeitnehmer mit einem Einkommen von bis zu 40.000 Euro. Auf diese Posten („Zuschläge und Zulagen“, auch für Arbeitnehmer während ihrer wöchentlichen Ruhezeit, oder für „Schichtzulagen“) wird eine pauschale Steuer von 15 Prozent erhoben. Sie ersetzt nicht nur die Einkommensteuer (IRPEF), sondern auch regionale und kommunale Zuschläge. Die Maßnahme begrenzt zudem den Steuerrabatt, den jeder Arbeitnehmer erhält, auf maximal 1.500 Euro. Die Steuerbefreiungsgrenze für Essensgutscheine wird ebenfalls von 8 auf 10 Euro angehoben.

RENTEN - Ab 2026 werden die Mindestrenten um 20 Euro pro Monat erhöht, während das Renteneintrittsalter 2027 zunächst um einen Monat und 2028 um weitere zwei Monate angehoben wird.

ABSCHAFFUNG – Die fünfte Steueramnestie ist da, mit Zahlungsfristen von bis zu neun Jahren und 54 zweimonatlichen Raten in gleicher Höhe (mindestens 100 €, zumindest im ersten Entwurf). Sie ermöglicht die Amnestie von Schulden, die vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2023 an Steuerbehörden abgetreten wurden, für nicht bezahlte Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge, ausgenommen Steuerbescheide, die nach einer Betriebsprüfung ausgestellt wurden. Für die Ratenzahlung fallen Zinsen in Höhe von 4 % p.a. an.

BENZIN - Die Neugewichtung der Verbrauchsteuern zwischen Diesel und Benzin beschleunigt sich. Die Steuer wird neu austariert: für Benzin sinkt sie, für Diesel steigt sie.

HAUS UND FAMILIE – Der Schwellenwert für den Ausschluss des Hauptwohnsitzes aus der Einkommenserklärung (ISEE) für den Zugang zu Sozialleistungen wie der Eingliederungsbeihilfe sowie der Ausbildungs- und Beschäftigungsförderung wurde von derzeit 52.500 € auf 91.500 € angehoben. Der Schwellenwert wird zudem „um 2.500 € für jedes weitere Kind erhöht, das bei der Familie lebt.“ Die Erhöhungen auf Grundlage der Anzahl der Familienmitglieder wurden ebenfalls neu berechnet. Alle Leistungen für die Renovierung von Eigenheimen werden bis 2026 verlängert, genau wie sie 2025 in Kraft waren, einschließlich des Bonus für Möbel und Großgeräte. Der Elternurlaub wurde geändert und erstreckt sich nun auf das 14. Lebensjahr der Kinder. Der Gesetzesentwurf sieht zudem einen 20-Millionen-Euro-Fonds für die Wohnung getrennt lebender Eltern vor. Die Dedicata a te-Karte wird im nächsten und im darauffolgenden Jahr um 500 Millionen Euro aufgestockt. Ab 2027 soll es die Carta Valore (Wertkarte) für Abiturienten geben. Im Bereich der „Unterstützung“ sollen Maßnahmen „für Schüler und Studenten mit Behinderungen“ und im Hochschulbereich ergriffen werden. „Ab 2026“ sollen zusätzlich „250 Millionen“ jährlich für „die Vergabe von Stipendien“ bereitgestellt werden.

KURZZEITVERMIETUNG – Die Steuer auf Kurzzeitvermietungen steigt auf 26 %, sowohl für Privatpersonen als auch für Immobilienmakler und Betreiber von Online-Portalen. Das Gesetz hebt die im letzten Jahr eingeführte Senkung der Pauschalsteuer auf 21 % für eine Immobilie auf: Die Pauschalsteuer bleibt bei 26 %. Auch für Immobilienmakler und Betreiber von Online-Portalen steigt der Steuersatz von 21 % auf 26 %.

Unternehmen – Unternehmen können 180 % ihrer Innovationsinvestitionen und 220 % ihrer Ausgaben für den ökologischen Wandel, die eine Reduzierung des Energieverbrauchs ermöglichen, amortisieren. Unternehmen in Sonderwirtschaftszonen (ZES) erhalten außerdem eine Steuergutschrift. Entwicklungsverträge und die „Nuova Sabatini“ (Neue Sabatini) werden ebenfalls gefördert. Schließlich wurde eine weitere Fristverlängerung für die Plastik- und Zuckersteuer gewährt: Die neue Frist läuft bis zum 31. Dezember 2026.

BANKEN UND VERSICHERUNGEN – Dem Entwurf zufolge, der sich angesichts der laufenden Diskussionen noch ändern kann, können Kreditinstitute mit dem Gesetz von 2023 im Jahr 2026 Rücklagen auflösen und dafür eine von 40 % auf 27,5 % reduzierte Steuer zahlen; im darauffolgenden Jahr beträgt sie 33 %. Die IRAP (regionale Gewerbesteuer) wird bis 2028 voraussichtlich um zwei Prozentpunkte von 4,65 % auf 6,65 % steigen.

5x1000-FONDS STEIGEN - Ab 2026 steigt die derzeitige Obergrenze von 525 Millionen auf 610 Millionen.

(Unioneonline)

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