Marine Le Pen wurde im Berufungsverfahren wegen Veruntreuung öffentlicher Gelder verurteilt.
Die Vorsitzende des Nationalen Rassemblements wurde für schuldig befunden. Sie durfte zwar Wahlkampf machen, musste aber eine elektronische Fußfessel tragen.Marine Le Pen (Ansa-Epa)
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Die Vorsitzende des französischen Rassemblement National, Marine Le Pen, wurde vom Pariser Berufungsgericht der Veruntreuung öffentlicher Gelder für schuldig befunden. Das Gericht bestätigte ihr vierjähriges Urteil, von dem zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurden.
Der Fall gegen sie betraf falsche Beiträge im Europäischen Parlament. Was ihre Unzulässigkeit (sie wurde in erster Instanz zu fünf Jahren Haft verurteilt) angeht, erklärten die Richter, diese sei bereits „verbüßt“: Le Pen könnte daher bei der Präsidentschaftswahl 2027 antreten, bei der sie laut Umfragen als Favoritin gilt. Sie müsste jedoch ein Jahr lang eine elektronische Fußfessel tragen, und sie selbst hat wiederholt erklärt, dass sie unter dieser Auflage nicht Wahlkampf führen möchte.
Das Berufungsgericht bestätigte die Schuld aufgrund „schwerwiegender Tatsachen“.
Eine Option, die bereits an Unterstützung gewinnt, ist, dass Le Pen eine Strafmilderung oder -anpassung beantragt, obwohl die elektronische Fußfessel, wie Experten anmerken, bereits eine Anpassung ihrer Strafe darstellt. Würde die einjährige Mindeststrafe auf sechs Monate reduziert, könnte Marine Le Pen ab Januar ohne elektronische Fußfessel Wahlkampf führen.
(Unioneonline)
