Der Prozess zur Feststellung der Verantwortung für den Tod von Diego Armando Maradona beginnt am 4. Juni in der argentinischen Stadt San Isidro. Der Termin wurde von der Jury des Strafgerichts festgelegt, bestehend aus den Richtern Verónica Mara Di Tommaso, Maximiliano Savarino und der stellvertretenden Richterin Julieta Makintach.

Im Fall des ehemaligen Weltmeisters, der am 25. November 2020 im Alter von 60 Jahren verstorben ist, werden acht Personen angeklagt, die alle im Zusammenhang mit seinen medizinischen Behandlungen stehen, die nach Angaben der Familie des argentinischen Meisters nicht angemessen und nicht rechtzeitig erfolgt wären: die Der Neurochirurg Leopoldo Luque, die Psychiaterin Agustina Cosachov, der Psychologe Carlos Diaz, die Ärztin Nancy Forlin (die die häusliche Pflege koordinierte), der Pflegekoordinator Mariano Perroni, die Krankenschwestern Ricardo Omar Almiron und Dahiana Gisela Madrid sowie der Allgemeinmediziner Pedro Di Spanien.

Die Strafen im Falle einer Verurteilung können zwischen 8 und 25 Jahren Gefängnis liegen.

(Uniononline)

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