Holland, grünes Licht für Euthanasie für schwerkranke Kinder unter 12 Jahren
Sofern keine Möglichkeit der Behandlung und Schmerzlinderung besteht: Zustimmung beider Elternteile erforderlich(Handhaben)
Per restare aggiornato entra nel nostro canale Whatsapp
In den Niederlanden hat der Ministerrat grünes Licht für die Euthanasie von Kindern zwischen einem und zwölf Jahren mit unheilbaren Krankheiten gegeben.
Auf diese Weise wurde das, was niederländische Ärzte ein „ regulierendes Vakuum, das weitgehend vermeidbare Ungerechtigkeiten und Schmerzen für Patienten und Eltern schafft “, behoben.
Gesundheitsminister Ernst Kuipers hatte in einem Interview mit Parlamentariern seine Absicht angekündigt, das Protokoll, das bisher nur für Neugeborene gilt, "auszuweiten und zu überarbeiten", um auch unerträglich leidende Kinder unter zwölf Jahren zu erfassen, für die eine Palliativversorgung erforderlich ist Optionen reichen nicht aus, um die Symptome zu lindern.
„ Dies ist ein besonders komplexes Thema, das sehr schmerzhafte Situationen mit sich bringt “, sagte der Minister. „Ich freue mich, dass wir nach intensiver Beratung mit allen Beteiligten eine Lösung gefunden haben, um diesen Kindern, ihren Eltern und auch ihren Ärzten zu helfen.“
Tatsächlich erzwingt das niederländische Recht das Protokoll zur Euthanasie für Erwachsene sogar für Kinder, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben. Doch Ärzte fordern seit Jahren klare Regeln für kleine Patienten unter der Schwelle. Euthanasie wird jedoch nur dann möglich sein, wenn sie die einzige Möglichkeit ist, dem Leiden der Kleinen ein Ende zu bereiten. „Wir sprechen von unheilbaren Kindern, für die der Tod unvermeidlich ist und bald kommen wird“, sagte Kuipers.
Das Verfahren muss selbstverständlich strengen Regeln folgen. Zunächst müssen die Ärzte davon überzeugt sein, dass das Leiden des Kindes unerträglich ist und es keine Heilung oder Behandlung gibt, um die Schmerzen zu lindern . Die Möglichkeit der Euthanasie muss dann mit den Eltern besprochen werden und beide müssen ihr Einverständnis geben . Schließlich müssen die Ärzte mindestens einen externen Arzt konsultieren, der nicht mit dem betreffenden Patienten in Verbindung steht, der beurteilt, ob alle Kriterien erfüllt sind, bevor er grünes Licht gibt.
(Unioneonline/L)