Wasserkrise, fast 4,8 Millionen Entschädigung aus der Region für Landwirte
Über 3.800 Begünstigte, verteilt auf 142 Gemeinden, die den Katastrophenzustand ausgerufen habenPer restare aggiornato entra nel nostro canale Whatsapp
Fast 4,8 Millionen Euro für sardische Agrar- und Viehzuchtunternehmen, die von der Wasserkrise betroffen sind.
Die Liste der Entschädigungszuschüsse im Zusammenhang mit dem Notfall 2024 wurde auf der Website der Agentur Laore veröffentlicht. Sie umfasst 3.865 Begünstigte, verteilt auf 142 Gemeinden, die den Katastrophenfall ausgerufen haben.
Die Gesamtsumme der Entschädigung beträgt 4.762.595 Euro von insgesamt 5 Millionen, die der Regionalrat auf Vorschlag des Landwirtschaftsministers Gian Franco Satta mit Beschluss vom 13. November 2024 bereitgestellt hat.
„Diese Maßnahme stellt eine wichtige Unterstützung für die von der Wasserkrise betroffenen Landwirte dar“, kommentiert Satta, „und zeigt das Engagement der Region, in Krisensituationen die notwendige Unterstützung zu gewährleisten.“ Wir sind uns der Schwierigkeiten bewusst, mit denen die Züchter konfrontiert sind, und möchten mit diesen Entschädigungen die Belastung durch die Kosten für Notfalleinsätze verringern . „Die Geschwindigkeit, mit der wir die Liste der Begünstigten festlegen konnten“, betont er, „ist ein Zeichen unserer Entschlossenheit, umgehend auf die Bedürfnisse des Sektors zu reagieren.“ Wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass die Mittel schnell ankommen und jeder Landwirt die Unterstützung erhält, die er braucht.“
Dabei handelt es sich um 1.416 Unternehmen, die eine durchschnittliche Entschädigung von 1.400 Euro erhalten, und weitere 584, die eine durchschnittliche Entschädigung von 3.500 Euro erhalten.
Mit diesen Mitteln sollen den Züchtern die Kosten erstattet werden, die ihnen für Notfalleinsätze durch die sogenannten Gutscheine entstehen (LR Nr. 13 vom 18.09.2024). Die Laore anvertraute Voruntersuchungsphase führte in nur sechs Monaten zur Festlegung der Liste der Begünstigten. Darüber hinaus wird erwartet, dass 203 weitere zufällig ausgewählte Praxen zur Inspektion zugelassen werden. In den per Dekret von Stadtrat Satta erlassenen Durchführungsrichtlinien ist festgelegt, dass die einzelnen Gemeinden für die Durchführung der notwendigen Verfahren zur Auszahlung an die Begünstigten verantwortlich sind .
(Unioneonline/lf)