Das Arbeitsministerium hat mit den Sozialpartnern eine Einigung über das nationale Protokoll mit den von Minister Andrea Orlando vorgeschlagenen Leitlinien für Tarifverhandlungen über intelligentes Arbeiten in der Privatwirtschaft erzielt.

Die CGIL, die CISL, die UIL, die UGL, die Confsal, die CISAL, die USB unter den Arbeitergewerkschaften haben ihre Mitgliedschaft gegeben.

Denn die Arbeitgeber haben Confindustria, Confapi, Confcommercio, Confesercenti, Confartigianato, Cna, Casartigiani, Allianz der Genossenschaften, Confagricoltura, Coldiretti, Cia, Copagri, Abi (die es nach Beschluss des Exekutivkomitees unterzeichnen können), Ania, Confprofessioni, Confservizi, Federdistribuzione, Confimi und Confetra.

Die Vereinbarung definiert die Leitlinien für den Einsatz von agilem Arbeiten nach dem Covid-Notstand und unterstreicht, dass Tarifverhandlungen die „privilegierte Regulierungsquelle“ von Smart Working sind.

Die Einhaltung dieser Arbeitsweise erfolgt nach den neuen Regelungen auf freiwilliger Basis (kein Arbeitnehmer kann verpflichtet werden) und ist nur nach Unterzeichnung einer individuellen Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Betrieb möglich.

Die Laufzeit muss im Vertrag (befristet oder unbefristet) angegeben werden; Wechsel zwischen Dienstzeiten und Dienstzeiten außerhalb des Betriebsgeländes; die für die Leistungserbringung möglicherweise ausgeschlossenen Orte; Werkzeug; Ruhezeiten und Maßnahmen für das Recht zum Abschalten; die Methoden zur Überprüfung der Leistung; Ausbildung.

Das Protokoll erklärt, dass die Leistung durch das Fehlen einer genauen Arbeitszeit und durch die Autonomie bei der Arbeit für vorab festgelegte Ziele gekennzeichnet sein wird. Überstunden dürfen nicht geleistet werden und es muss ein Zeitfenster festgelegt werden, in dem der Arbeitnehmer nicht angeschlossen und einsatzbereit sein darf.

Für den Arbeitnehmer ändert sich das Gehalt nicht, auch wenn die Ausgabe von Essensgutscheinen noch diskutiert wird.

Der Mitarbeiter kann den Ort freigeben, an dem die Dienstleistung in einem agilen Modus erbracht wird, sofern die erforderlichen Bedingungen der "Sicherheit und Vertraulichkeit" vorliegen.

Schließlich ist es normalerweise Sache des Arbeitgebers, die erforderlichen technischen Geräte bereitzustellen, aber die Parteien können auch eine Vereinbarung über die Verwendung von Werkzeugen treffen, die dem Arbeitnehmer gehören, und möglicherweise eine "Entschädigung" vorsehen.

(Unioneonline / F)

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