Zwei Angestellte, einer davon nicht deklariert. Eine genossenschaftlich organisierte Konditorei in Elmas wurde mit einer hohen Geldstrafe belegt: Der Betrieb wurde eingestellt und der gesetzliche Vertreter muss 4.450 Euro Strafe zahlen.

Der Befehl wurde nach einer Inspektion durch Beamte der Carabinieri- Arbeitsinspektion Cagliari erteilt, bei der festgestellt wurde, dass einer der beiden Arbeiter „ohne vorherige Benachrichtigung über die Begründung des Arbeitsverhältnisses und ohne jeglichen Sozialversicherungs- oder Versicherungsschutz“ arbeitete.

Eine kurze Überschlagsrechnung hätte ergeben, dass es sich um 50 % der Belegschaft handelte. Angesichts der festgestellten Verstöße heißt es in einer Erklärung: „Die Carabinieri verhängten die sogenannte ‚ Maximalstrafe‘ für Schwarzarbeit, stellten gleichzeitig die Geschäftstätigkeit des Unternehmens ein und verhängten Bußgelder in Höhe von insgesamt 4.450 €.“

(Unioneonline)

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