Die V-Sektion des Kassationsgerichtshofs erklärte die Berufung des Anwalts von Gianfranco Cherubini , des Anwalts Luigi Alfano, gegen das Urteil des Berufungsgerichts von Rom, das im vergangenen Mai den Antrag auf Überprüfung des vorgelegten Verfahrens abgelehnt hatte, für völlig unzulässig durch das Uxorizid .

Der Mann war wegen Mordes an Maria Pina Sedda , der Mitarbeiterin des Standesamtes in Nuoro , die am 23. Juli 2002 im Keller seines Wohnhauses in der Via Fiume ermordet worden war, zu lebenslanger Haft verurteilt worden.

Die Schwestern und die Tochter des Opfers , vertreten durch den Anwalt Gianluigi Mastio, hatten sich den Anträgen des Häftlings auf lebenslange Haft widersetzt.

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