„Das Mandat des derzeitigen außerordentlichen Kommissars der ASL 3 von Nuoro, Angelo Zuccarelli , der durch den Beschluss des Regionalrats Nr. 23/3 vom 27. April 2025 gemäß dem Regionalgesetz Nr. 8 vom 11. März 2025 ernannt wurde, ist ebenso wie alle von der Gesellschaft ergriffenen Maßnahmen voll gültig und rechtmäßig, da es gemäß der bis vorgestern verfügbaren Liste erteilt wurde, auf deren Grundlage der außerordentliche Kommissar alle Eignungsanforderungen erfüllte, um die Rolle bei der ASL 3 zu übernehmen.“

Dies stellte die lokale Gesundheitsbehörde von Nuoro (ASL) in einer Erklärung klar, nachdem eine Pressemitteilung der sardischen Aktionspartei (Partito Sardo d'Azione) eine Kontroverse über die angebliche mangelnde Qualifikation der Kommissare der lokalen Gesundheitsbehörden von Nuoro und Oristano ausgelöst hatte .

„Die Veröffentlichung der nachfolgenden Liste, die je nach Bevölkerungszahl der Region Beschränkungen für die Stellenannahme enthält“, so die lokale Gesundheitsbehörde von Nuoro weiter, „ hat keinen Einfluss auf eine Ernennung vom vergangenen April, da das Prinzip der Rückwirkung ungültig ist.“

Darüber hinaus heißt es in der Erklärung: „Der außerordentliche Kommissar Angelo Zuccarelli möchte die Bürger von der vollen Legitimität der bisher ergriffenen Maßnahmen überzeugen: Jede andere Schlussfolgerung ist rein instrumentell und entbehrt jeder Rechtsgrundlage.“

„Inzwischen“, so die ASL abschließend, „werden bereits geeignete und notwendige Untersuchungen eingeleitet, um den Grund für die abweichende Eignungsbeurteilung im Vergleich zur Liste, die zum Zeitpunkt der Ernennung von Angelo Zuccarelli gültig war, zu verstehen. Zuccarelli stand jedoch stets auf der Liste der geeigneten Kandidaten und wurde in nachfolgenden Aktualisierungen ohne Einschränkungen bestätigt.“

Gestern reagierte auch die lokale Gesundheitsbehörde von Oristano auf die von Psd'Az geäußerten Bedenken und stellte klar, dass die Rolle des außerordentlichen Kommissars Federico Argiolas, „der ihm mit der Resolution Nr. 23/5 der Regionalregierung vom 27. April 2025 zugewiesen wurde, völlig gültig und legitim ist , ebenso wie alle vom Unternehmen ergriffenen Maßnahmen, da sie gemäß der bis gestern verfügbaren Liste übertragen wurde, auf deren Grundlage der außerordentliche Kommissar alle Eignungsanforderungen erfüllte.“

(Unioneonline)

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