Sie waren wegen Nichteinhaltung der Impfpflicht von der Arbeit suspendiert worden. Nun hat der TAR die Berufung der drei Mitarbeiter von Ats Sardegna gegen diese Entscheidung zurückgewiesen.

Die drei Krankenschwestern hatten gemäß den Bestimmungen des Gesetzesdekrets Nr. 44/2021 zur Wiedereingliederung in den Arbeitsplatz. Aber, so Ats, der TAR habe festgestellt, dass "die kollektive Gesundheit die vorübergehende Einschränkung des Rechts auf Arbeit des Einzelnen rechtfertigt, der nicht der Impfpflicht unterliegen will".

„Wir sind sehr zufrieden, dass uns der TAR mit einem Satz recht gegeben hat, der die Richtigkeit unserer Arbeit bestätigt“, kommentiert Massimo Temussi, Außerordentlicher Kommissar von Ats Sardegna absolute Legitimität der von Ats Sardegna beschlossenen Aussetzungen in Übereinstimmung mit dem Gesetzesdekret 44/2021, das die oben genannte Verpflichtung eingeführt hat ".

In den drei Verordnungen stellte der sardische TAR mit identischer Begründung auch fest, dass "unter einem anderen Gesichtspunkt das Interesse daran besteht, die Auswirkungen der Pandemie auf den NHS abzumildern - vor allem in Bezug auf Krankenhausaufenthalte und Beschäftigung von Intensivpatienten". Pflegestationen – was zu einer unkontrollierten Ausbreitung der Covid-19-Erkrankung bei Personen führen könnte – wie zum Beispiel Gesundheitspersonal –, die natürlich überdurchschnittlich einem Ansteckungsrisiko ausgesetzt sind“.

(Unioneonline / D)

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