Die Finanzpolizei beobachtete ihn dabei, wie er auf seine Uhr schaute, ohne Gehstock oder Blindenhund ging und Passanten grüßte. Sie filmten, wie er mit einem Schild hantierte, das er offenbar las, oder mit dem Schloss, den Schlüssel aber problemlos einsteckte.

Für die meisten Menschen normal, für einen Blinden jedoch ungewöhnlich. Der 70-Jährige aus Sassari, um den es in diesem Fall geht, hatte sogar die Verlängerung seines Führerscheins beantragt, obwohl ein Ärztegremium ihm eine unheilbare Sehnervenatrophie diagnostiziert hatte.

Dies waren ausreichende Gründe für eine Untersuchung durch die Guardia di Finanza (Fiamme Gialle). Nach der Beweiserhebung kam es zu einem Prozess, in dem der Mann wegen schweren Betrugs durch Veruntreuung öffentlicher Gelder angeklagt wurde. Die Anklagepunkte lagen bereits seit 2007 vor, doch die Sehbehinderung war schon viel früher, um 1995, festgestellt worden, was zur Bewilligung einer Invalidenrente durch das Nationale Institut für Soziale Sicherheit (INPS) führte. „Und während dieser ganzen Zeit bezog er 200.000 Euro“, sagte Staatsanwältin Alessia Sanna heute vor Gericht in Sassari. Die Richterin ist überzeugt, dass der Betrug stattgefunden hat, obwohl die Sehbehinderung unbestreitbar ist. Wie stark sie tatsächlich ausgeprägt ist, bleibt jedoch abzuwarten. Verdächtig war beispielsweise das lässige Verhalten des Mannes, etwa beim Anzünden einer Zigarette, das den Eindruck erweckte, er könne sehen. Am Ende ihres Schlussplädoyers beantragte Sanna eine Haftstrafe von einem Jahr und vier Monaten. „Wir glauben, dass er sich stattdessen durch die Entwicklung eines motorischen Gedächtnisses angepasst hat“, sagt Verteidiger Dario Masala und erinnert daran, dass sein Mandant nicht blind geboren wurde, sondern im Laufe der Jahre erblindete, und dass er auf diese Weise in der Lage war, seine Beziehung zu Raum und Objekten „anzupassen“.

Laut Aussage des Anwalts sind die Äußerungen der Beamten daher wertend und spiegeln nicht unbedingt die tatsächlichen Umstände wider. Weiterhin merkte der Verteidiger an, dass die Behindertenleistungen des 70-Jährigen 2022 von der medizinischen Kommission verlängert worden waren, die über das laufende Verfahren informiert war und daher den Zustand des Mannes sorgfältig geprüft hatte. Am Ende der Beratung wurde das Urteil verkündet: Richterin Stefania Mosca-Angelucci sprach den Angeklagten frei, da die Anklagepunkte nicht erwiesen waren.

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