Die Zeugenliste der Staatsanwaltschaft wurde im Prozess um das Verschwinden des im April 2020 an Covid verstorbenen Chirurgen Marco Spissu abgelehnt.

In den letzten Tagen entschied das Gremium unter Vorsitz von Richter Giancosimo Mura vor Gericht in Sassari, dass die Liste des Staatsanwalts Paolo Piras wegen verspäteter Vorlage unzulässig sei. Während des Verfahrens werden die von der Verteidigung, vertreten durch die Anwälte Giovanni Sechi und Silvio Piras, ausgewählten Zeugen vernommen.

Der einzige Angeklagte im Prozess ist Fiorenzo Delogu, zum Zeitpunkt der Ereignisse Direktor des ATS. Ihm wird Unterlassung von Amtshandlungen vorgeworfen, da er den Chirurgen nicht veranlasst hatte, einen Abstrich vorzunehmen , der zur Operation eines Patienten in der Poliklinik einberufen wurde , wo er sich möglicherweise mit dem Virus infiziert hat.

In den letzten Monaten hatte das Berufungsgericht drei Manager des ATS und drei der Poliklinik freigesprochen und nur Delogu vor Gericht gestellt. Die Rechtsanwältin Federica Chironi erhob Einspruch gegen die Nichtigkeit des Prozesses, weil die von ihr vertretene Partei, die Liquidationsleitung der ATS, im Prozess in zweiter Instanz nicht zitiert worden sei. Der Antrag wurde jedoch vom Vorstand abgelehnt.

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