Nicht rückverfolgbare und damit potenziell gefährliche Lebensmittel, HACCP-Selbstkontrollen werden nicht durchgeführt.

Gestern wurden in Quartu zwei ethnische Märkte sanktioniert, wo die Carabinieri des örtlichen Unternehmens zusammen mit ihren Kollegen von der Nas von Cagliari einige Kontrollen durchführten, um den Verbrechen im Zusammenhang mit Arbeits-, Gesundheits- und Hygienevorschriften entgegenzuwirken.

In einem Restaurant eines 24-jährigen Ausländers gab es Fleisch und Fisch ohne Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit. Angesichts der potenziellen Gefahr für die Sicherheit und Gesundheit der Verbraucher beschlagnahmten die Carabinieri 10 Kilo gefrorenes Fleisch (Schafe, so der Marktbesitzer) und die gleiche Menge Fisch. Für den Besitzer zusätzlich ein Bußgeld von 1.500 Euro.

An anderer Stelle wurde ein Bußgeld von 3.000 Euro wegen gesundheitlicher und hygienischer Unstimmigkeiten bei der Umsetzung des HACCP-Selbstkontrollplans verhängt.

(Uniononline/L)

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