Porto Torres, bröckelnde Fassaden: Gefahr im Gebäude in der Via Ariosto
Betonstücke haben sich vom Sims gelöst, der Befehl des Bürgermeisters erinnert die Eigentümer: „Intervenieren Sie innerhalb von 30 Tagen“Per restare aggiornato entra nel nostro canale Whatsapp
Gebäude und Gebäude fallen auseinander, ungepflegte Fassaden zeigen Anzeichen des Verfalls. Der Bürgermeister von Porto Torres , Massimo Mulas, hat eine weitere Verordnung gegen die Eigentümer eines vierstöckigen Gebäudes in der Via Ariosto erlassen, bei dem die Feuerwehr die Notwendigkeit dringender Eingriffe zur Wiederherstellung der unsicheren Teile festgestellt hat.
Aus dem Bericht geht hervor, dass einige Zementteile von einem Felsvorsprung im obersten Stockwerk des Gebäudes, das auch Zugang zu verschiedenen Garagen bietet, auf den Gehweg der öffentlichen Straße fielen . Darüber hinaus sind an verschiedenen Stellen aller Fassaden des Gebäudes deutliche Schäden zu erkennen, die sich auf den Putz, die Vordächer, die Pfosten, die Wangen und die Brüstungen erstrecken.
Die 115 Teams, die vor Ort eingriffen, fanden außerdem tiefe vertikale Risse in verschiedenen Pfeilern, sowohl an der Basis als auch in der Höhe, und nach der Entfernung einiger Teile des beschädigten Putzes, der sie bedeckte, stellte sich heraus, dass die Bewehrungsstäbe erheblich oxidiert waren. Schwerwiegende kritische Probleme bestehen auch bei den Vordächern einiger Balkone im obersten Stockwerk, die stark beschädigt sind, und beim Füllmauerwerk an der Hauptfassade, das in einigen Abschnitten nicht gut am Stützbalken verankert zu sein scheint.
Die Feuerwehrleute haben die Teile der Hauptfassade mit akuter Absturzgefahr entfernt und die darunter liegenden Bereiche mit Signalbändern abgegrenzt . Es wird jedoch als äußerst dringend erachtet, in den betroffenen Bereichen Arbeiten zum Schutz und Schutz der Personen durchzuführen, die darauf warten, ausgeführt zu werden Eingehende Kontrolle aller sichtbaren Risse und Läsionen.
In der Zwischenzeit verpflichtet die Bestimmung des Bürgermeisters die Eigentümer der betroffenen Häuser, innerhalb von 30 Tagen nach Bekanntgabe der Verordnung unverzüglich einzugreifen .