Einen Monat nach ihrer Einrichtung erließ die Abteilung Kriminalpolizei des Polizeipräsidiums fünf Verwarnungen wegen häuslicher Gewalt, vier Verwarnungen wegen Verfolgungshandlungen, zehn zwingende Verwarnungen und fünf mündliche Verwarnungen. Es liegen 3 Abweisungen des Abmahnverfahrens wegen häuslicher Gewalt und Verfolgungshandlungen vor.

Dabei handelt es sich um personenbezogene Präventionsmaßnahmen, die ausschließlich dem Polizeikommissar obliegen. Die ersten beiden haben das Ziel, dem Opfer von häuslicher Gewalt oder Verfolgungshandlungen einen frühzeitigen und schnellen Schutz durch eine vom Polizeikommissar an den Täter gerichtete Warnung zu gewährleisten Gewalt. Diese Verbrechen sind oft schwer zu identifizieren, da sie häufig zu Hause stattfinden und diese Verhaltensweisen von den Opfern oft als Formen der Liebe und nicht als Formen psychischer, physischer oder sogar wirtschaftlicher Gewalt verwechselt werden.

Das Opfer kann sich an jede Polizeidienststelle wenden. Der Polizeikommissar ergreift die Verwaltungsmaßnahme, den Gewalttäter zu warnen und ihn zu ermahnen, am Ende der von der Abteilung für Kriminalitätsbekämpfung durchgeführten Ermittlungen, die darauf abzielen, das Vorliegen der gemeldeten Tatsachen zu überprüfen, fortzufahren.

In diesen Fällen kann der Polizeikommissar von Amts wegen oder bei Anzeige eines Sachverhalts bei der Polizei in nicht anonymisierter Form vorgehen, der auf die Straftaten Körperverletzung, Körperverletzung, private Gewalt, schwere oder schwere Bedrohung, Verfolgungshandlungen, Verbreitung rechtswidriger Nutzung von sexuell eindeutigen Bildern oder Videos, Hausfriedensbruch, begangene oder versuchte Schädigung im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt. Ein Tool, das es ermöglicht, Opfer häuslicher Gewalt zu unterstützen, die nicht die Kraft oder den Mut haben, sich an die Polizei zu wenden, indem die Anonymität der meldenden Person gewährleistet wird.

Es gab auch einen Fall, in dem die Täterin der Gewalt eine Mutter gegenüber ihrer kürzlich erwachsenen Tochter war. Die Frau hatte ihrer Tochter einen schmerzhaften Lebensstil mit ständigem Entzug ihrer Entscheidungsfreiheit, gespickt mit psychologischer Erpressung und Demütigung, ausgesetzt, bis die junge Frau beschloss, sich an die Polizei zu wenden.

(Uniononline)

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