Die vier Spielautomaten, die von Beamten des Monopolbüros für Sardinien in einem Gewerbebetrieb in Olbia beschlagnahmt wurden, waren illegal, da sie nicht an das Telematiknetz der Zoll- und Monopolbehörde angeschlossen waren.

An den Geräten war eine Blende angebracht, die eine zweite, nicht mit dem Computernetzwerk verbundene Spielkarte verbarg und es ermöglichte, Wetten unter vollständiger Umgehung der an den Staat zu zahlenden einheitlichen Steuerabgabe einzusammeln.

An den Betreiber und den Manager wurde eine Verwaltungsstrafe in Höhe von 40.000 Euro gezahlt, zusätzlich zur Beschlagnahmung der illegalen Geräte und rund zweitausend Euro an Wetten.

(Uniononline/ss)

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