Die Zeit drängt. Und der neue Flugdienst wird möglicherweise nicht innerhalb des von der Region angekündigten Zeitrahmens betriebsbereit sein. Die neue Ausschreibung muss bis zum 28. September im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden, eine neue Ausschreibung wird für April 2026 erwartet. Alle Augen richten sich daher auf Brüssel und hoffen, dass die EU-Behörden das Verwaltungsverfahren offiziell einleiten.

Appellieren

„Es gibt weder Klarheit noch einen Zeitplan für die neue Ausschreibung und die Verlängerung der alten bis April 2026“, sagt Nicola Contini von UGL Trasporti. „Sicher ist nur, dass die von der Region angekündigten Fristen möglicherweise nicht eingehalten werden können, wenn die Ausschreibung nicht innerhalb von etwas mehr als einer Woche im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wird.“

Wendepunkt

Der Start der neuen Kontinuität steht auf soliden Grundlagen, ist aber nicht ohne Unsicherheiten. Zu den angekündigten Neuerungen gehört die Erhöhung der Frequenzen, die bereits in früheren Vereinbarungen vorgesehen war, von den Fluggesellschaften jedoch oft nicht eingehalten wurde.

Darüber hinaus stellt sich die Frage, ob die Leistungen auch auf Nichtansässige ausgeweitet werden können, die familiäre Bindungen bis zum dritten Grad zu sardischen Staatsbürgern haben oder kranke Familienmitglieder pflegen. Wie wird die familiäre Bindung nachgewiesen? Und wer ist für die Überprüfung der Voraussetzungen bei der Einreise verantwortlich?

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