Für die Probleme der Stadtpolizei von La Maddalena , die seit Jahren ohne hauptamtlichen Kommandanten und ohne Stellvertreter auskommt und von insgesamt sechs Beamten derzeit nur vier im Dienst hat , gibt es keine kurzfristige Lösungsperspektive. Der Oppositionsrat verabschiedete gestern eine Resolution zu diesem Problem – ein bisher vergeblicher Versuch, die seit fünf Jahren von Bürgermeister Fabio Lai geführte Stadtverwaltung aus ihrer Untätigkeit in dieser Angelegenheit aufzurütteln.

Der von den Oppositionsführern Franco Vittiello und Annalisa Gulinio sowie den Stadträten Giovanni Manconi, Stefano Cossu und Alberto Mureddu eingebrachte Resolutionsentwurf, der ein „Leitfaden für die Umsetzung der Grundsätze der Dienstalters- und Rangordnung innerhalb der örtlichen Polizei zur Bestimmung des kommissarischen Koordinators in Abwesenheit des Kommandanten“ darstellte, scheiterte an Äußerungen von Tomasina Manconi, der Generalsekretärin (in Abwesenheit der Kommandanten und Stellvertreter, einschließlich des Direktors und des Leiters der örtlichen Polizei), die einwandte, dass der Resolutionsentwurf, formal ein Leitfaden, in die Zuständigkeit des Stadtrats falle, tatsächlich und rechtlich – angesichts seines präzisen und detaillierten Inhalts – aber in der Zuständigkeit des Stadtrats falle, da die notwendige technische Stellungnahme für eine Genehmigung fehle.

Der Gemeindesekretär merkte zudem an, dass es derzeit nicht möglich sei, einen stellvertretenden Kommandanten aus den Reihen der städtischen Polizeibeamten zu ernennen, da diese alle der Kategorie C und nicht der Kategorie D angehören, wie es die geltende Gesetzgebung vorschreibt. Der Beschlussvorschlag wurde daher zurückgezogen, wird überarbeitet und in einer der nächsten Stadtratssitzungen erneut vorgelegt.

Inzwischen hat die Lai-Administration, die für die vergangene Touristensaison nur einen saisonalen Verkehrswächter eingestellt hat, keine andere Wahl, als endlich einen Wettbewerb um den Kommandanten auszuschreiben und vielleicht – falls möglich und gesetzlich zulässig – einige interne Wettbewerbe durchzuführen, die mit einer Beförderung in eine höhere Kategorie die Ernennung eines stellvertretenden Kommandanten ermöglichen könnten.

© Riproduzione riservata