Zwei Autofahrer, die bei Atemtests positiv auf einen Blutalkoholspiegel getestet wurden, der über dem gesetzlich zulässigen Wert lag, wurden wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss angezeigt.

Beiden wurde zudem der Führerschein entzogen.

Ein anderer Pkw-Fahrer wurde jedoch in Freiheit versetzt, weil er sich weigerte, sich den Atemtests zu unterziehen, begründet durch seinen offensichtlichen Trunkenheitszustand.

Die Einsatzsoldaten gingen mit dem Entzug der Fahrerlaubnis und der Beschlagnahme des Fahrzeugs zwecks Beschlagnahme vor.

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