Weniger als einen Monat vor dem Sartiglia-Lauf, während der Countdown bereits läuft, steht die Gemeinde vor einer ihrer heikelsten Fragen: Sollen die Läufer mit Helmen und Schutzwesten antreten oder nicht? Um eine endgültige Antwort zu finden, hat die Verwaltung beschlossen, einen Anwalt zu konsultieren und eine Stellungnahme zur Anwendung des Abodi-Dekrets einzuholen.

Die seit März geltende Verordnung, die Pferderennen außerhalb offizieller Rennstrecken regelt, lässt scheinbar wenig Interpretationsspielraum: Schutzausrüstung ist Pflicht. Doch es gibt eine Unterscheidung, die alles verändern könnte. Helme und Westen sind möglicherweise nicht erforderlich, wenn die endgültige Genehmigung für das Rennen vom Veranstalter, der Stiftung oder dem Präsidenten der Städtischen Kommission für die Aufsicht über öffentliche Unterhaltung unterzeichnet ist.

Dies ist kein unbedeutender Schritt, weshalb die Gemeinde mit Vorsicht vorgeht. Generalsekretär Antonio Ara unterzeichnete einen Beschluss, mit dem die Anwaltskanzlei Stefano Porcu und Mauro Barberio beauftragt wird, ein Gutachten zur Anwendung des Ministerialerlasses vom 8. Januar 2025 auf die Sartiglia 2026 zu erstellen. Die Kosten für das Gutachten belaufen sich auf 5.800 €.

Die Maßnahme trägt der Dringlichkeit des Ereignisses Rechnung und berücksichtigt, dass Bürgermeister Massimiliano Sanna bereits ein Gutachten der städtischen Rechtsabteilung angefordert hatte, um zu klären, ob und inwieweit das Abodi-Dekret auf das Karussell Anwendung findet. Die interne Rechtsabteilung empfahl jedoch aus Gründen der Dringlichkeit und Zweckmäßigkeit die Hinzuziehung eines externen Experten.

Die Stiftung hat unterdessen bereits Fortschritte erzielt: In den letzten Tagen gab sie 18.000 Euro für die Anschaffung der gesamten Schutzausrüstung aus. Dies ist ein deutliches Signal, während auf administrativer und rechtlicher Ebene noch auf eine endgültige Antwort gewartet wird.

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