Die Kolors im Torre Grande: Was Sie vor dem Konzert wissen sollten
Aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens wurden verkehrstechnische Maßnahmen ergriffen. Zudem wurden Beschränkungen eingeführt, um Spannungen und übermäßigen Alkoholkonsum zu verhindern.Der Fahrplan
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Torre Grande bereitet sich auf den mit Spannung erwarteten Abend des Oristano September vor, doch Besucher des Eventgeländes (Area Grandi Eventi) müssen am Donnerstag mit Änderungen des Verkehrsflusses und besonderen Zugangsregeln rechnen. Die Regelungen treten heute Nachmittag in Kraft: Einlass ist ab 20:00 Uhr, das Konzert von The Kolors beginnt um 22:00 Uhr.
Die wichtigsten Verkehrsänderungen treten um 14:00 Uhr in Kraft. Die Via Cristoforo Colombo vom Ortseingang bis zur Kreuzung mit der Via dei Pescatori sowie die Via Magellano sind von einem Fahr- und Parkverbot betroffen. Das Parkverbot, bei dem Fahrzeuge abgeschleppt werden, betrifft auch Abschnitte der Via Stella Maris, der Straße in Richtung Via Duca degli Abruzzi und der Via Francesco Barracciu. Der Verkehr wird über nahegelegene, nicht betroffene Straßen umgeleitet.
Für alle, die aus Oristano anreisen, gibt es eine Alternative zum Auto: Der Shuttlebus verkehrt alle 15 Minuten von 18:30 Uhr bis 22:00 Uhr. Die Rückfahrt von Torre Grande startet um 23:30 Uhr, nach dem Konzert. Die Fahrkarten kosten jeweils einen Euro.
Ab 18:00 Uhr gelten Zutrittsbeschränkungen. Glasflaschen, Dosen und Plastikflaschen, auch solche mit Wasser oder Erfrischungsgetränken, sind nicht erlaubt. Der Verkauf von Getränken in diesen Behältern sowie von Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von über 21 % ist ebenfalls untersagt.
Seien Sie auch bei Klingen vorsichtig: Die Verordnung verbietet das Tragen und den Verkauf von Klappmessern, Springmessern, Balisongs, Dolchen, Bajonetten und anderen Klingen, die dazu bestimmt sind, einer Person Schaden zuzufügen.
Während des gesamten Torre-Grande-Geländes ist das Zünden und Abfeuern von Feuerwerkskörpern, Knallkörpern, Raketen und anderen pyrotechnischen Gegenständen verboten. Diese Maßnahme gilt bis zum Ende der Veranstaltung und betrifft sowohl öffentliche als auch private Bereiche, in denen eine Sicherheits- oder Brandgefahr besteht. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafen zwischen 25 € und 500 € geahndet.
