In einem Gewerbebetrieb im Zentrum von Cagliari wurden zwei illegale Spielautomaten beschlagnahmt, die nicht an das elektronische Netzwerk von ADM angeschlossen waren und keine Genehmigung hatten.

Beamte der Zoll- und Monopolbehörde beschuldigten die Verantwortlichen des Verstoßes gegen Artikel 110 des konsolidierten Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und verhängten gegen sie eine Geldstrafe von 22.000 Euro.

Bei Nichtbezahlung des Bußgeldes kommt es zur Geschäftsschließung für die Dauer von 30 bis 60 Tagen sowie zur Beschlagnahmung der Geräte und der darin enthaltenen Beträge.

(Uniononline/L)

© Riproduzione riservata