Cagliari, Patient stirbt nach 5 Operationen: Millionenentschädigung für Familienangehörige
Das Zivilgericht von Cagliari verurteilt Arnas Brotzu wegen „Fehlern und verspäteter Diagnose“Per restare aggiornato entra nel nostro canale Whatsapp
Nachdem er sich innerhalb kurzer Zeit fünf Operationen wegen eines Darmverschlusses unterzogen hatte, verstarb er an den Folgen postoperativer Komplikationen. Vor einigen Wochen gewann die Familie den Rechtsstreit gegen die Ärzte von Arnas Brotzu in Cagliari und erwirkte eine Entschädigung von maximal 1,1 Millionen Euro.
Die Geschichte wird von der Agentur Ansa berichtet. Opfer des „Falls ärztlicher Kunstfehler“ war ein 75-Jähriger aus Cagliari, der im Sommer 2021 verstarb.
„Nach den Feststellungen der vom Gericht beauftragten technischen Berater – erklärt der römische Anwalt Gabriele Chiarini, der den Fall verfolgte – kam es zu späten Diagnosen postoperativer Komplikationen, Fehlern bei der Durchführung chirurgischer Eingriffe sowie unzureichender Überwachung des postoperativen Verlaufs -operativ . Die festgestellten Mängel beeinträchtigten die Genesungschancen des Patienten irreparabel und führten leider zu seinem Tod.“
Im Dezember erkannte das Zivilgericht laut Ansa wiederum die Verantwortung der Gesundheitseinrichtung für die Verletzung diagnostischer und therapeutischer Protokolle an.
„Es wurde festgestellt, dass es den beteiligten Ärzten an Umsicht, Sorgfalt und Fachwissen mangelte“, erklärt der Anwalt gegenüber Ansa. „ Die Entschädigung in Höhe von insgesamt mehr als 1,1 Millionen Euro wurde den engsten Familienangehörigen als Entschädigung für den moralischen und materiellen Schaden zugeschrieben.“ gelitten. Das Urteil würdigte insbesondere den Schmerz und die existenzielle Erschütterung, die durch den Verlust eines Angehörigen unter absolut vermeidbaren Umständen verursacht werden.“
Für den Anwalt Chiarini „kann die erhaltene Entschädigung, auch wenn sie erheblich ist, den erlittenen Schaden nicht ausgleichen, auch wenn sie einen wichtigen Schritt zur Anerkennung eines Grundrechts aller Patienten darstellt: dem Recht auf eine angemessene Versorgung, die den Gesundheitsstandards von hoher Qualität entspricht.“ ."