Eine böse Überraschung für die Bewohner des Stadtteils San Benedetto in Cagliari , der sich rund um die ehemalige Schule in der Via Boito konzentriert. Das Gebäude muss abgerissen werden und es kommt zu einem sechsmonatigen Park- und Durchgangsverbot.

Der Plan, der 2012 vom damaligen Stadtrat von Zedda genehmigt worden war, sieht den Bau von Sozialwohnungen im Wohnviertel vor.

Die Arbeiten, zumindest auf dem Papier, beginnen gleich. Und "einige Arbeiten können nicht bei Verkehrsaufkommen durchgeführt werden", heißt es in der vom Leiter des Mobilitätsdienstes, Daniele Olla, unterzeichneten Bestellung.

Die Zeichen sind bereits aufgetaucht: Die Verbote für die Nachbarstraßen (neben der Via Boito auch die Via Rossini und die Via Donizetti) treten ab dem 5. Dezember in Kraft und gelten bis zum 31. Mai.

In der Via Donizetti lesen wir, „im Abschnitt zwischen Hausnummer 92a ausgeschlossen, auf der linken Seite, bis zur Kreuzung mit Via Boito und Hausnummer 67 ausgeschlossen, auf der rechten Seite, bis zur Kreuzung mit Via Boito“, ist angeordnet „die Sperrung für den Fahrzeugverkehr, außer für Firmenfahrzeuge und die Errichtung eines Parkverbots mit Zwangsräumung gültig von 0-24, außer für Firmenfahrzeuge“.

Außerdem „in der Via Donizetti im Abschnitt zwischen der Hausnummer von der Hausnummer 92a auf der linken Seite bis zur Kreuzung mit der Via Pergolesi und von der Hausnummer 67 auf der rechten Seite bis zur Kreuzung mit der Via Pergolesi“ kommt „ die Einrichtung eines Verbots des Fahrzeugverkehrs", während "die Durchfahrt für Krankenwagen, Feuerwehrleute, Polizei, Fahrzeuge für behinderte Menschen und Fahrzeuge zum Erreichen von Garagen erlaubt ist". Stellen Sie die Einrichtung des Parkverbots mit Zwangsentfernung Gültigkeit 0-24 ein.

Und wieder „in der Via Rossini, auf beiden Seiten der Strecke zwischen Via Boito und Hausnummer 65a ausgenommen“ ist hier „die Einrichtung des Parkverbots mit Zwangsräumung gültig von 0-24, außer für Firmenfahrzeuge“ und auch „die Einrichtung der Verkleinerung der Fahrbahn mit einer für den Verkehr freigegebenen Restfahrbahn von 3,50 Meter Breite“. Beschlossen wurde auch "die vorübergehende Sperrung für den Verkehr während der Abbruchphasen des Mauerwerks des Gebäudes (die Sperrung darf nicht zeitgleich mit der Sperrung des Abschnitts der Via Boito erfolgen)".

Dann Via Boito: Auf beiden Seiten der Strecke zwischen Via Rossini und Via Donizetti beschloss er „die Einrichtung des Parkverbots mit Zwangsräumung gültig von 0-24, außer für Firmenfahrzeuge“ und „die Einrichtung der Fahrbahnverkürzung mit a 3,50 Meter breite befahrbare Restfahrbahn" sowie die "vorübergehende Sperrung des Verkehrs während des Abbruchs des Mauerwerks des Gebäudes".

(Unioneonline/E.Fr.)

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