Die Soldaten der Küstenwache von Alghero führten auf Ersuchen der Staatsanwaltschaft einen vom Richter für vorläufige Ermittlungen des Gerichts von Sassari erlassenen Beschlagnahmungsbefehl gegen den Betreiber einer Badeanstalt am Strand von San Giovanni aus.

Nach Ermittlungen des Seebezirksamtes hätte der Geschäftsführer tatsächlich eine Fläche von 250 Quadratmetern teils ohne Konzession durch das Aufstellen von Tischen und Stühlen belegt und auch ohne die erforderliche Genehmigung des Seebezirksamtes Umbauten vorgenommen Verwaltungsorgan des maritimen Staatseigentums.

„Die durchgeführte Tätigkeit – lesen wir in einer Notiz – ist Teil der täglichen Schutzmaßnahme, die die Küstenwache in Bezug auf öffentliches Meereseigentum im Hinblick auf jede Form der Besetzung und missbräuchlichen Nutzung zu Gewinnerzielungszwecken durchführt.“

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