Renten, Unternehmen, Boni und neue Steuern: Das sieht das Haushaltsgesetz vor.
Alle im 22 Milliarden Euro schweren Maßnahmenpaket der Regierung Meloni enthaltenen und vom Parlament gebilligten MaßnahmenPer restare aggiornato entra nel nostro canale Whatsapp
Steuersenkungen für die Mittelschicht, mit automatischen Vorteilen auch für höhere Einkommen, Unterstützung für geschiedene Paare, eine geringere Anhebung des Renteneintrittsalters und der Ausbau der Zusatzrente. Gleichzeitig werden jedoch die Steuern auf Zigaretten, Dieselkraftstoff (die durch den Rückgang der Benzinpreise teilweise kompensiert werden) und Kfz-Versicherungen erhöht. Der endgültig verabschiedete Haushalt, der ursprünglich 18 Milliarden Euro und nun über 22 Milliarden Euro kostete, bringt eine lange Liste von Änderungen mit sich. Einige davon haben hitzige politische Debatten ausgelöst, insbesondere innerhalb der Mehrheitsfraktion. Die ersten Streitpunkte waren die Bankenbeiträge, die Besteuerung von Kurzzeitvermietungen und die Besteuerung von Dividenden. Dann kamen Gold und schließlich die Renten hinzu. Hier ist eine Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen.
Einkommensteuerermäßigung und weitere Vorteile – Besonders hervorzuheben ist die Senkung der Einkommensteuer (IRPEF) für Einkommen bis zu 50.000 €, wobei der zweite Steuersatz von 35 % auf 33 % sinkt. Für vertragliche Gehaltserhöhungen gilt ein reduzierter Steuersatz von 5 %, gültig für Einkommen bis zu 33.000 € und für Verträge, die zwischen 2024 und 2026 verlängert werden. Der Ersatzsteuersatz für Leistungsprämien und Gewinnbeteiligungen bis zu 5.000 € wird auf 1 % gesenkt. Der Freibetrag für Essensgutscheine wird von 8 € auf 10 € angehoben.
RENTEN – Während sich die Regierung zunächst auf die Einkommensteuer (IRPEF) konzentrierte, widmet sie nun ihre gesamte Aufmerksamkeit der Rentenreform. Das Renteneintrittsalter steigt 2027 um einen Monat statt um drei, 2028 dann um weitere drei Monate. Die Mittel für den Vorruhestand von Früh- und Schwerarbeitern werden gekürzt, und die „Frauenoption“ (Opzione Donna) wird abgeschafft; selbst eine Verlängerung wurde abgelehnt. Inflationsanpassungen sind vorgesehen, betreffen aber nur die niedrigsten Renten. Für junge Berufseinsteiger tritt ab Juli die automatische Anmeldung zu Zusatzrentenplänen in Kraft; sie haben 60 Tage Zeit, sich dagegen zu entscheiden.
FÖRDERUNG FÜR UNTERNEHMEN – Die beschleunigte Abschreibung für Investitionen in Sachanlagen wurde bis zum 30. September 2028 verlängert. Die Maßnahme erhöht sich um 180 % für Investitionen bis zu 2,5 Millionen Euro, um 100 % für Investitionen zwischen 2,5 Millionen und 10 Millionen Euro und um 50 % für Investitionen zwischen 10 Millionen und 20 Millionen Euro in in der EU hergestellte Güter. Mittel stehen außerdem für die Steuergutschrift „Übergang 5.0“ (1,3 Milliarden Euro) und die ZES (532,64 Millionen Euro) zur Verfügung. Das neue Sabatini-Gesetz wurde ebenfalls refinanziert.
Schuldenbereinigung – Schulden, die zwischen dem 1. Januar 2000 und dem 31. Dezember 2023 entstanden sind, können über das neue vereinfachte Verfahren zur Begleichung von Inkassoforderungen zurückgezahlt werden. Dieses sieht einen neunjährigen Zahlungsplan mit 54 zweimonatlichen Raten vor. Der Zinssatz für die Raten beträgt 3 %.
NEUE STEUERN – Als Reaktion auf Shein und Temu und vor allem als neue Schutzmaßnahme wird eine Abgabe von 2 € für Sendungen unter 150 € aus Drittländern eingeführt. Die Erhöhung der Verbrauchssteuern verteuert Zigaretten um bis zu 15 Cent pro Packung, während der Steuersatz für Zusatzleistungen der Kfz-Versicherung, wie z. B. Fahrerunfall- und Pannenhilfe, auf 12,5 % steigt. Die Tobin-Steuer, die Steuer auf Finanztransaktionen, verdoppelt sich von 0,2 % auf 0,4 %. Gemeinden können zudem die Kurtaxe erhöhen. Schließlich steigen die Verbrauchssteuern auf Dieselkraftstoff, während die Benzinsteuern sinken. KURZZEITVERMIETUNG – Dies war ein wichtiges Thema, insbesondere in der Anfangsphase der parlamentarischen Prüfung. Nach den vom Senat eingebrachten Änderungen wird der ermäßigte Steuersatz von 21 % für die erste vermietete Immobilie und 26 % für die zweite Immobilie im Jahr 2026 bestätigt. Damit ist es obligatorisch, sich ab der dritten Miete als gewerbliche Tätigkeit zu qualifizieren, und nicht mehr wie im vorherigen System erst ab der fünften.
WOHNBONUS – Der Renovierungszuschuss von 50 % für selbstgenutztes Wohneigentum bleibt bis 2026 bestehen, während er für andere Wohnimmobilien unverändert bei 36 % liegt. Auch der Erdbebenzuschuss, der Öko-Zuschuss und der Möbelzuschuss wurden verlängert und bieten nun einen Rabatt von 50 % bis zu 5.000 €. Für den Wohnungsbauplan wurden neue Mittel bereitgestellt, und es wurde ein Beitrag zur Unterstützung von getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern geleistet. Die Obergrenze für die Steuerbefreiung von Wohneigentum in der Einkommensteuererklärung wurde auf 91.500 € angehoben, in Großstädten auf 200.000 €.
BUCHBONUS – Ab sofort gibt es einen Bücherbonus für Schülerinnen und Schüler der Oberstufe. Familien mit einem ISEE-Einkommen von bis zu 30.000 € erhalten einen Zuschuss der Gemeinde. Familien, die sich für eine Privatschule entscheiden, erhalten einen Bonus von bis zu 1.500 € pro Schüler/in mit einem ISEE-Einkommen von bis zu 30.000 €. Privatschulen sind zudem von der Grundsteuer (IMU) befreit. Die neue Kulturkarte „Carta Valore Cultura“ zum Kauf von Kulturmaterialien und -produkten ist ausschließlich für Schulabgänger/innen erhältlich.
STUDENTEN UND FORSCHUNG – Der Plan sichert das Ziel von 60.000 neuen Studentenwohnheimplätzen und richtet den Forschungsplanungsfonds mit einer Laufzeit von drei Jahren ein. In den nächsten drei Jahren stehen insgesamt über 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung, darunter Mittel aus FIS, FISA, FIRST, FISR und FRES. Zusätzlich werden über 800 Millionen Euro bereitgestellt.
KÜRZUNGEN IM KINOBEREICH – Das Budget für die Kinobranche steigt von jährlich 700 Millionen Euro auf 610 Millionen Euro bis 2026 und auf 500 Millionen Euro bis 2027. Zusätzliche Mittel werden für Abfindungen von Beschäftigten im Unterhaltungsbereich und für Befreiungen von der Mindestanzahl an Beitragstagen bereitgestellt. Jährlich sind 5 Millionen Euro für die strukturelle Unterstützung nichtstaatlicher Museen vorgesehen.
GOLD FÜR DIE ITALIENER – Der im Senat eingebrachte Gesetzesentwurf löste einen Aufschrei aus und führte zu einem längeren Schriftwechsel mit der EZB. Die Bestimmung stellt klar, dass die von der italienischen Zentralbank verwalteten und gehaltenen Goldreserven „dem italienischen Volk gehören“.
