Kartellrecht, Adiconsum Sardegna gegen die Berufung der Poste Italiane zu Sparbriefen
Präsident Vargiu: «Stellen Sie sich auf die Seite der Sparer, die Kapital und Zinsen verloren haben»Per restare aggiornato entra nel nostro canale Whatsapp
Adiconsum Sardegna reichte beim Regionalen Verwaltungsgericht Lazio eine Intervention «ad opponendum» gegen die Berufung von Poste Italiane ein, mit der die Nichtigerklärung der von der Kartellbehörde verhängten Geldbuße in Höhe von 1,4 Millionen Euro im Zusammenhang mit der Verjährung von Postsparbriefen beantragt wurde . Die Behörde hatte den irreführenden Charakter der den Anlegern zur Verfügung gestellten Informationen über die Verfalls- und Verjährungsfristen der Wertpapiere erkannt.
"Poste Italiane will sich über das Gesetz stellen und behauptet mit ihrer Berufung beim Tar, in der sie die Aufhebung der Kartellsanktion fordert, dass sie nicht der Einhaltung des Verbrauchergesetzes unterliegt, aber nicht nur - erklärte der Präsident Giorgio Vargiu - . Die These des Unternehmens lautet auch, dass Sparer keine Verbraucher sind und daher den Schutz des Kodex nicht genießen können. Umstände, die die Sanktionierungsmaßnahme der Behörde unzulässig machen würden».
Adiconsum Sardegna reichte daraufhin eine förmliche Intervention beim Tar ein, um die Richter aufzufordern, die Anträge der Poste Italiane abzulehnen. "Durch die Platzierung von Wertpapieren an kleine Sparer ist Poste Italiane in jeder Hinsicht ein zwischengeschaltetes Unternehmen beim Vertrieb von Bankprodukten, das seine weit verbreitete territoriale Präsenz und das Vertrauen, das es bei den Verbrauchern gewonnen hat, für den Verkauf von Finanzinstrumenten nutzt - fügte der Präsident von hinzu der Verein -. Tätigkeit, die unter vollständiger Einhaltung der im Verbrauchergesetz festgelegten Grundsätze der Korrektheit, Transparenz und des Wettbewerbs durchgeführt werden muss, Regeln, denen Poste Italiane unterliegt, auch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Bank of Italy Schiedsstelle für Bankstreitigkeiten über eine reichhaltige Rechtsprechung verfügt und Consob die Figur des Anlegers/Sparers der des Verbrauchers gleichsetzt, mit der Folge, dass bei Verstößen und Unregelmäßigkeiten beim Sparen und Anlegen auch das Verbrauchergesetz uneingeschränkt zur Anwendung kommt“.
(Unioneonline/F)