Die Kammer hat dem Gesetzentwurf zur Einführung einer Beschränkung des Abhörens von Telefongesprächen in der bereits vom Senat verabschiedeten Fassung zugestimmt. Die Maßnahme ist somit Gesetz, es fehlt nur noch die Verkündung. Die Ja-Stimmen lagen bei 147, die Nein-Stimmen bei 67, bei einer Enthaltung.

Das Dekret legt für die „Anhörung“ eine Frist von 45 Tagen fest, die nur „in Fällen verlängert werden kann, in denen die absolute Notwendigkeit der Operationen für einen längeren Zeitraum durch das Auftreten spezifischer und konkreter Elemente gerechtfertigt ist“. UND

solche „konkreten Elemente“ müssten „einer ausdrücklichen Begründung unterliegen“. Diese „Obergrenze“ umfasst nicht nur terroristische Straftaten und organisierte Kriminalität.

Die Opposition und die Richter protestieren jedoch. „Das ist ein sehr schwerwiegender Fehler“, kommentierte der Fraktionsvorsitzende der Demokratischen Partei im Justizausschuss, Federico Gianassi, „denn damit wird eine beispiellose Einschränkung der Abhörmaßnahmen selbst bei sehr schweren Verbrechen wie Mord herbeigeführt.“

Der stellvertretende Justizminister Francesco Paolo Sisto ist anderer Meinung und verteidigt die Bestimmung mit der Erklärung, dass sie „die Erfordernisse der Ermittlungen in keiner Weise einschränkt“, da „die Abhörmaßnahmen zwar regelmäßig angeordnet werden können, dafür aber einen verstärkten Grund haben müssen“.

(Unioneonline/lf)

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