Ein angefahrener Fußgänger an einem Zebrastreifen ist nicht immer richtig. Dies stellte der Kassationshof in einem Beschluss vom 4. Juli fest.

Das Urteil geht auf einen konkreten Vorfall zurück: Ein Landvermesser wurde auf einem Fußgängerüberweg von einem Bus erfasst. Der Busfahrer erhielt eine Geldstrafe, der Fußgänger landete im Krankenhaus. Es herrschte allgemeine Einigkeit darüber, dass der Busfahrer die Verantwortung trug und der Fußgänger Anspruch auf Entschädigung hatte.

Stattdessen: nein.

Denn die Kameras des Busses halfen, die Unfalldetails zu klären. Sie zeigten, dass sich der Gutachter mitten auf die Straße „geworfen“ hatte und auf entgegenkommende Fahrzeuge achtete, sodass seine Sicht nach links durch einen Regenschirm, den er in der Hand hielt, verdeckt war. Der Fahrer hatte zwar gebremst, konnte den Zusammenstoß aber nicht verhindern.
Der Kassationsgerichtshof stellte im Lichte dieser Neuregelung eine gleiche Haftung fest: 50 % für den Fahrer, 50 % für den Fußgänger.

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