Das Kassationsgericht hielt den Antrag der Anwälte von Massimo Bossetti für unzulässig , die Ergebnisse der Ermittlungen analysieren zu dürfen, die vor zehn Jahren zur Verhaftung ihres Mandanten führten.

Der Maurer aus Mapello wurde wegen des Mordes an der 13-jährigen Yara Gambirasio im Jahr 2010 in Brembate zu lebenslanger Haft verurteilt .

In früheren Entscheidungen war festgelegt worden, dass die Funde nur eingesehen werden könnten, doch die Anwälte von Bossetti, Claudio Salvagni und Paolo Camporini, die die vom Obersten Gerichtshof entschiedene Unzulässigkeit bestätigten, beabsichtigten, sie neuen Untersuchungen zu unterziehen.

Sie können sie nun untersuchen, aber keine weiteren invasiven Analysen durchführen.

(Uniononline/ss)

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