Die Erleichterungen für die Einreise nach Italien für diejenigen, die aus Nicht-EU-Ländern mit dem Stopp der Quarantäne ankommen, treten heute, am 1. März, in Kraft, wie in der in den letzten Tagen von Minister Roberto Speranza unterzeichneten Verordnung vorgesehen.

Daher gelten für diejenigen, die in unser Land einreisen, unabhängig von der Herkunft die gleichen Regeln, also eine der Bedingungen des Basis-Grünen Passes: Impfpass, Genesungsbescheinigung oder negativer Test. Im Falle des Fehlens eines dieser Elemente wird die 5-tägige Quarantäne mit der Verpflichtung angewendet, sich am Ende dieses Zeitraums einem molekularen oder Antigentest zu unterziehen, der mittels eines Abstrichs durchgeführt wird.

Die Zertifizierungen können in digitaler oder Papierform ausgestellt werden. Während Kinder unter sechs Jahren von der Durchführung des Molekular- oder Antigentests befreit sind.

Die Auslastung der Betten für Covid-Patienten bleibt derweil stabil, ohne neue Spitzen, sowohl auf Intensivstationen als auch auf Krankenstationen im medizinischen Bereich. Laut den neuesten Daten von Agenas, die gestern veröffentlicht wurden, liegt die Intensivpflege immer noch bei 8 % und überschreitet die Alarmschwelle von 10 %, sind Marken (11 %), Sardinien (12 %) und Latium (bei 13 %). Während die Besetzung von Stellen in Abteilungen nicht kritischer Bereiche bei 17% bleibt und alle Regionen oder autonomen Provinzen die Alarmschwelle von 15% überschreiten, mit Ausnahme von Emilia Romagna, Lombardei, Molise, Pa Trento, Pa Trento, Piemont und Venetien.

(Unioneonline / ss)

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