Keine Reparaturprüfungen mehr im September: Schulschulden müssen bis zum 31. August beglichen werden .

Dies gab das Bildungsministerium in einem Rundschreiben bekannt, in dem es an die Grenze für die Durchführung der Tests erinnerte und die Einrichtungen aufforderte, die Einziehung von Bildungsschulden bis Ende August und spätestens durchzuführen.

Dies ist jedoch nichts Neues: Der Begriff war bereits im Fioroni-Dekret von 2007 vorgesehen , das jedoch häufig ignoriert wurde. Ab diesem Jahr verlangt das Ministerium, dass die Ergebnisse der Prüfungen – wie gesetzlich vorgeschrieben – innerhalb der festgelegten Frist vor Ende August vorliegen.

(Unioneonline/vf)

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