Das Rundschreiben des Gesundheitsministeriums wurde mit Aktualisierungen zu Quarantäne- und Isolationsmaßnahmen herausgegeben, um die Ausbreitung der Omicron-Variante einzudämmen, ohne jedoch das Land zu lähmen.

Das sehen die Regelungen zum Zeitpunkt vor, die bereits heute nach grünem Licht zum letzten Covid-Dekret 2021 durch den Ministerrat in Kraft treten.

ANSPRECHPARTNER FÜR IMPFSTOFFE – Keine Quarantäne für asymptomatische Patienten, die Kontakt mit einem positiven Ergebnis hatten, aber die Auffrischimpfung in den letzten 120 Tagen erhalten oder die Grundimmunisierung in den letzten 120 Tagen abgeschlossen haben oder sich in den vorangegangenen 120 Tagen erholt haben. Sie sind jedoch verpflichtet, mindestens 10 Tage lang Masken vom Typ FFP2 zu tragen. Sie müssen außerdem eine Phase der Selbstkontrolle (mit Mitteilung an den Arzt bei Auftreten von Symptomen) einhalten, die am fünften Tag endet. Bei Risikokontakten müssen medizinische Fachkräfte zudem bis zum fünften Tag täglich Abstriche durchführen.

Sind sie hingegen symptomatisch, müssen die oben genannten geimpften oder geheilten Personen beim ersten Auftreten der Symptome einen Schnelltest oder einen molekularen Antigentest durchführen. Wenn es immer noch symptomatisch ist, wird es sogar am fünften Tag nach dem Datum des letzten engen Kontakts mit Patienten positiv auf Covid-19 bestätigt.

Für diejenigen, die den Grundimmunisierungszyklus länger als 4 Monate abgeschlossen haben und noch den Green Pass gültig haben, dauert die Quarantäne bei Asymptomatik 5 Tage, sofern am Ende dieses Zeitraums ein Molekular- oder Antigentest mit negativem Ergebnis durchgeführt wird . .

DIE POSITIVEN - Die positiven, aber asymptomatischen "können nach einem Zeitraum der Isolierung von mindestens 10 Tagen ab dem Datum der Entnahme des positiven Abstrichs in die Gemeinschaft zurückkehren, an dessen Ende ein molekularer oder antigener Test mit negativem Ergebnis durchgeführt wird" .
Auf der anderen Seite können symptomatische Patienten „nach einer Isolationszeit von mindestens 10 Tagen nach Auftreten der Symptome, begleitet von einem molekularen oder antigenen Test mit negativem Ergebnis, der nach mindestens 3 Tagen ohne Symptome durchgeführt wurde, in die Gemeinschaft zurückkehren“.

NICHT GEimpft - Für diejenigen, die nicht geimpft sind oder die Grundimmunisierung nicht abgeschlossen haben (dh die nur eine Dosis der beiden vorgesehenen Impfstoffe erhalten haben) oder die die Grundimmunisierung weniger als 14 Tage lang abgeschlossen haben, gilt die aktuelle Maßnahme bleibt unverändert 10 Tage Quarantäne seit dem letzten Kontakt mit dem Fall. Um die Quarantäne abzuschließen, müssen sie einen Molekular- oder Antigentest mit negativem Ergebnis durchführen.

AB 10. JANUAR - Ab Montag, 10. Januar, gelten neue Regeln zur Verlängerung des verstärkten Grünen Passes (der von Geimpften oder Geheilten und nicht mit einem "einfachen" negativen Tupfer) in allen öffentlichen Verkehrsmitteln, in denen die FFP2-Maske bereits vorhanden ist verpflichtend. Aber auch für Hotels, Festivals und Messen, Skigebiete, Indoor- und Outdoor-Sportveranstaltungen und -Wettkämpfe, Restaurants und Bars auch im Freien, Kongresse, Kultur-, Sozial- und Freizeitzentren für Outdoor-Aktivitäten.

Vorerst wird die Linie des Super Green Passes, die auf alle Arbeiter ausgeweitet wird, nicht durchgehen, aber in den ersten Tagen des neuen Jahres könnten in einem Ministerrat neue Entscheidungen getroffen werden.

ANDERE MASSNAHMEN - Reduzierung der Stadionkapazität von 75 auf 50 % und der Hallenstadien von 50 auf 35 %. Es gibt auch die Einigung über kontrollierte Preise für FFP2-Masken, die mehrmals obligatorisch sind: Sie sollen einen Euro kosten, es liegt an Kommissar Figliuolo, eine Einigung zu erzielen und den Preis festzulegen.

(Unioneonline / D)

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