Open Arms, der Generalstaatsanwalt des Obersten Gerichtshofs: „Bestätigen Sie Salvinis Freispruch.“
Die Berufung der Staatsanwaltschaft Palermo wurde zurückgewiesen.Liga-Chef Matteo Salvini mit Anwältin Giulia Bongiorno nach dem Urteil im Open-Arms-Prozess (Ansa - Igor Petyx)
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Der Generalstaatsanwalt des Kassationsgerichts hat beantragt, die Berufung der Staatsanwaltschaft von Palermo zurückzuweisen und den Freispruch von Minister Matteo Salvini wegen fehlender Beweise in den Anklagepunkten Entführung und Verweigerung der Amtsausübung im Fall des spanischen NGO-Schiffs Open Arms aufrechtzuerhalten.
Die Affäre geht auf August 2019 zurück, als Salvini Innenminister war.
In ihrem Schlussplädoyer bezog sich die Generalstaatsanwaltschaft auf die in den letzten Wochen eingereichte Stellungnahme, in der es hieß, dass die Berufung der Staatsanwaltschaft von Palermo „nicht darlegt, dass alle Tatbestandsmerkmale der angeblichen Straftaten vorliegen, um die Gültigkeit der Anklage zu beweisen“.
Dem Lega-Chef wurde vorgeworfen, die Ausschiffung von 147 Migranten an Bord der Open Arms mehrere Tage lang verweigert zu haben.
(Unioneonline)
