Sie ist erst 12 Jahre alt, aber bereits mit einem Jungen verlobt, einem 22-jährigen Pakistani, dem Bruder des neuen Partners ihrer Mutter, einem Italiener ursprünglich aus Salento, der nach der Konversion zum Islam geheiratet hat und mit ihrem Ehemann zurückgekehrt ist, um dort zu leben in Deutschland.

Dort wurde das Kind überredet, einen Schleier zu tragen, ein Armband mit dem Koran zu tragen und alle seine Bewegungen verfolgen zu lassen.

Eine Geschichte, die sich zwischen Apulien und Deutschland entwickelte: Erst das rechtzeitige Eingreifen des leiblichen Vaters und damit der Staatsanwaltschaft und des Jugendgerichts und des Polizeipräsidenten von Lecce führte dazu, dass jedes arrangierte Heiratsprojekt im Keim erstickt wurde.

Die Richter setzten die elterliche Sorge der Mutter des Mädchens aus und übertrugen sie den Großeltern väterlicherseits, die in der Provinz Lecce leben. Die Maßnahme beruht auf der von den Richtern eingeschätzten realen Gefahr, dass das Kind zur Heirat nach Pakistan gebracht werden könnte.

Die Geschichte des verlobten Kindes beginnt in Deutschland, dem Land, in das ihre Eltern zum Arbeiten gezogen sind. Nach den Erkenntnissen beschloss die Mutter später, ihr Leben neu aufzubauen, indem sie einen in den sozialen Medien Pakistans bekannten Mann aus der Gegend nach islamischem Ritus heiratete. Auch nach Deutschland kehrte die Frau dann zu ihrem neuen Partner zurück, und in Deutschland blieb auch ihr Ex, um sich nicht von den der Frau anvertrauten Kindern zu distanzieren.

Die Wende kam erst, als der Vater der 12-Jährigen von dem zu feiernden Eheversprechen erfuhr. Nachdem sie alle zu unterschiedlichen Zeiten und aus unterschiedlichen Gründen nach Apulien zurückgekehrt waren, bat der Mann schnell über drei Anwälte um die Intervention der italienischen Behörden, die, nachdem sie jedes Detail untersucht und eine zuverlässige Rekonstruktion der Fakten erhalten hatten, gegründet wurden Auch nachdem sie dem kleinen Mädchen zugehört hatten, ordneten sie die als dringend und notwendig erachteten Maßnahmen an.

Das Jugendgericht hat per Beschluss die elterliche Sorge der Mutter aufgehoben und festgestellt, dass Treffen mit der Tochter nur in einem geschützten Rahmen stattfinden dürfen. Der Kommissar blockierte den Pass und der ordentliche Staatsanwalt leitete auch Ermittlungen wegen Nötigung oder Herbeiführung einer Ehe, Misshandlung in der Familie, Entführung und Inhaftierung eines Minderjährigen im Ausland, Verlassen eines Minderjährigen ein. Auch mögliche Hypothesen zu sexuellem Missbrauch werden von den Ermittlern geprüft.

(Unioneonline / L)

© Riproduzione riservata