Alarm in Ostia Antica wegen Ausbruch der Vogelgrippe in einer Geflügelfarm.

Die Region Latium hat mit einer von Präsident Nicola Zingaretti unterzeichneten Anordnung eine „Schutzzone mit einem Radius von 3 Kilometern um den Brutplatz des Ausbruchs und eine Überwachungszone mit einem Radius von 10 Kilometern“ angeordnet.

Etwa 35 Kleinbetriebe sind von der Verordnung betroffen. "Es ist eine ernsthafte Belastung - erklärte Zingaretti - es ist eine Tatsache von einiger Bedeutung und aus diesem Grund haben wir sehr zeitnah und schnell mit sehr rigorosen Eingriffen interveniert. Natürlich gibt es keine tägliche, sondern eine ad horam Überwachung der Situation."

Für Zingaretti ist es "der Beweis, dass Kontrollen nötig sind und funktionieren. Es war sehr wichtig, sofort einzugreifen", sagte er. Der Regionalrat für Gesundheit, Alessio D'Amato, versicherte, dass "die Situation unter Kontrolle ist, aber es wird ab den nächsten Stunden eine Task Force geben, die die strengen Maßnahmen der Verordnung umsetzen muss, zu denen es keine Ausnahmen".

Der Vogelausbruch ging auf Kontrollen zurück, die in der nichtkommerziellen Geflügelhaltung auf abnormale Sterblichkeit durchgeführt wurden. Aus den Vogelproben wurde somit ein Virusfall nachgewiesen. „Der Bericht des nationalen Referenzzentrums des Zooprophylaktischen Instituts bestätigt den Ausbruch eines Ausbruchs der Vogelgrippe vom Subtyp H5 HPAI“, teilte das Gesundheitsministerium mit. So wurde die Landesverordnung umgehend zu „außerordentlichen Maßnahmen“ befohlen.

Richten Sie „ein Schutzgebiet im Umkreis von 3 km um den Brutplatz des Influenza-Ausbruchs und ein Überwachungsgebiet im Umkreis von 10 km ein. Alle Betriebe müssen kontrolliert werden“. Das Betreten und Verlassen einer Geflügelfarm, anderer in Gefangenschaft gehaltener Vögel oder anderer Haussäugetiere ist ohne tierärztliche Genehmigung nicht gestattet. Jeder, der einen Betrieb betritt oder verlässt, muss angemessene Biosicherheitsmaßnahmen einhalten, alle Kadaver von toten Vögeln werden sofort vernichtet, Fahrzeuge und Geräte zum Transport von Geflügel werden unverzüglich entwesungsverfahren unterzogen, ebenso alle Fahrzeuge, die von Personal oder anderen Personen verwendet werden. .

Wer die Rückstellung nicht einhält, riskiert, gemeldet zu werden.

(Unioneonline / D)

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