Impfpflicht, Pass für Einkaufen und Friseure, kein Vax-Lockdown: der Maßnahmenkalender
Alle Etappen, vom 8. Januar bis 15. Juni
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Mit dem gestern im Ministerrat verabschiedeten Dekret , dem ersten von 2022 und dem fünften seit Ende November, kommt eine weitere Aktualisierung der Anti-Covid-Maßnahmen zur Bewältigung der vierten Welle des Virus, die heute zu einem weiteren Rekord geführt hat von Infektionen , mit fast 220.000 neuen positiven innerhalb von 24 Stunden entdeckt.
Hier der Kalender der eingeführten Neuerungen, von der neuen Schulordnung bis zum Ende der Impfpflicht für über 50-Jährige, also vom 10. Januar bis 15. Juni.
8. JANUAR IMPFPFLICHT FÜR DIE ÜBER 50-Jährigen - Der letzte Erlass tritt in Kraft (sofern er morgen im Amtsblatt veröffentlicht wird) und die Impfpflicht für alle Arbeitslosen über 50 mit Wohnsitz in Italien, Italiener und Ausländer, mit Ausnahme von diejenigen, die aus gesundheitlichen Gründen davon befreit sind. Für diejenigen, die von Covid genesen sind, wird die Verpflichtung innerhalb von maximal sechs Monaten ab dem Tag der Genesung ausgelöst. Die Verpflichtung gilt bis zum 15. Juni und gilt auch für alle, die bis dahin 50 Jahre alt werden. Die Strafe für diejenigen, die der Verpflichtung nicht nachkommen, beträgt derzeit nur hundert Euro.
10. JANUAR STARTET DIE SCHULE WIEDER MIT NEUEN REGELN - Zurück in den Unterricht: In Kindergärten müssen Lehrerinnen und Lehrer Ffp2-Masken tragen, sowie in Grund- und Sekundarklassen, wo es Schüler gibt, die keine Masken haben, weil sie aus bestimmten Gründen befreit sind.
Die Regeln für Papa und das Management von Quarantänen ändern sich. Im Kindergarten werden die Aktivitäten bei Vorliegen eines positiven Ergebnisses im Klassenzimmer für 10 Tage ausgesetzt; in der Grundschule mit nur einem Fall wird die Überwachung angewendet, die einen Abstrich am ersten und fünften Tag nach Entdeckung des Falles beinhaltet, und mit zwei geht man für 10 Tage zu Papa.
Für Mittel- und Oberstufenschüler drei verschiedene Schritte: bei positivem Fall geht man weiter persönlich zur Schule und es werden Selbstkontrolle und Ffp2-Maskenpflicht angewendet; bei zwei Fällen bleiben diejenigen, die mit der Auffrischimpfung oder mit zwei Dosen geimpft sind oder noch weniger als 4 Monate geheilt sind, im Klassenzimmer, diejenigen, die nicht geimpft und länger als 120 Tage geimpft und geheilt sind, gehen zu Papa; bei 3 positiven Ergebnissen bleibt die ganze Klasse zu Hause und verfolgt den Unterricht aus der Ferne für maximal 10 Tage.
10. JANUAR, FAST LOCKDOWN FÜR NICHT-IMPFENDE - Der erweiterte Green Pass (erhältlich nur mit Impfung oder Kur) wird überall obligatorisch sein. Insbesondere um in Züge, Busse, U-Bahnen und alle anderen Verkehrsmittel einzusteigen, in Restaurants im Freien zu essen (sowie auch drinnen, wie bereits vorgesehen), um Hotels, Skigebiete, das Fitnessstudio oder Schwimmbad zu betreten, in ein Museum oder auf einer Ausstellung, für Messen, Kongresse, Kongresse, Wellnesszentren und Spas (ausgenommen Gesundheitsdienste), für Spielhallen und Vergnügungsparks. Auch zur Teilnahme an Hochzeiten oder Partys für standesamtliche oder religiöse Zeremonien.
10. JANUAR, ADVANCE DOSE BOOSTER - Die dritte Dosis des Impfstoffs kann 4 Monate nach der zweiten statt 5 erhalten werden. Dies sind keine obligatorischen Zeiten.
20. JANUAR, VOM FRISEUR MIT DEM GRÜNEN PASS - Die Verpflichtung, den "Basis"-Pass zu haben, also den, der auch mit einem negativen Tupfer erhältlich ist, um Zugang zu persönlichen Dienstleistungen zu erhalten: Friseure, Friseure, Kosmetikerinnen.
1. FEBRUAR, DER SUPER GREEN PASS LÄUFT SECHS MONATE - Die Gültigkeitsdauer des grünen Zertifikats, das mit der Impfung oder mit der Kur erhalten wurde, wird verkürzt: Wenn Sie die letzte Dosis über sechs Monate erhalten haben, verfällt ihr Green Pass, wenn sie dies nicht tun eine weitere Impfdosis.
1. FEBRUAR BASIC PASS FÜR POST, BANKEN UND GESCHÄFTE - Der Green Basic Pass wird auch zum Einkaufen und für den Zugang zu öffentlichen Ämtern, Banken oder Postdiensten obligatorisch. Ohne den Grünen Pass können Sie nur zum Supermarkt und zur Apotheke gehen.
15. FEBRUAR, ÜBER 50 BEI DER ARBEIT MIT DEM SUPER GREEN PASS - "Öffentliche und private Arbeitnehmer - einschließlich derer in der Justiz und der Richter -, die 50 Jahre alt sind, müssen den Super Green Pass bei der Arbeit vorzeigen", der mit dem Impfstoff oder mit Covid-Erholung. Wer dies nicht tut, erhält kein Gehalt, behält aber seinen Arbeitsplatz. Die Geldstrafe für diejenigen, die ohne verstärktes Zertifikat arbeiten, ist viel höher als die für diejenigen, die der Verpflichtung nicht nachkommen, und liegt zwischen 600 und 1.500 Euro.
28. FEBRUAR, STOPP FÜR KOSTENLOSE PRÜFUNGEN FÜR STUDENTEN - Bis Ende Februar können sich Schüler der Sekundarstufe I und II, die eine Selbstüberwachung durchführen müssen, kostenlos testen lassen.
31. MÄRZ, STOPP ZUR FFP2-BESCHWERUNG - Der Notfallkommissar Francesco Figliuolo wird im Januar ein Protokoll mit Apotheken und autorisierten Händlern unterzeichnen, um den Preis der FFP2-Masken bis zum 31. März zu begrenzen. Der Höchstpreis liegt bei 75 Cent.
31. MÄRZ, DER NOTFALL LÄUFT AB - Derzeit ist nicht absehbar, ob der Ausnahmezustand verlängert wird.
15. JUNI, ÜBER DIE IMPFPFLICHTUNG - Für die über 50-Jährigen endet die Impfpflicht, wie es damals durch die letzte Verordnung beschlossen wurde.
(Unioneonline / L)