Er wurde entlassen, weil er 1,60 € aus einem Kaffeemaschinenautomaten entwendet hatte. Das Unternehmen wurde für schuldig befunden und muss ihm eine Entschädigung zahlen.
Der Arbeitsrichter gab dem Arbeitnehmer Recht, die Maßnahme sei „völlig unverhältnismäßig“ gewesen.Per restare aggiornato entra nel nostro canale Whatsapp
Das Gericht von Brescia hat die von einem in Brescia ansässigen Unternehmen gegen einen seiner Mitarbeiter mit über 14 Jahren Betriebszugehörigkeit ergriffene Maßnahme als „völlig unverhältnismäßig“ eingestuft.
Der Mann, der wegen Diebstahls von 1,60 Euro aus dem Kaffeeautomaten am Arbeitsplatz entlassen wurde, erhielt eine Entschädigung von 18 Euro . monatliche Zahlung .
Das Unternehmen hatte die Kündigung aus wichtigem Grund angeordnet und die Veruntreuung von Geldern geltend gemacht. Die Arbeitsrichterin Natalia Pala aus Brescia befand diese Vorwürfe als unzureichend bewiesen.
Obwohl der Richter die Beendigung des Arbeitsverhältnisses bestätigte, ordnete er an, dass das Unternehmen dem Arbeitnehmer eine Entschädigung zahlen müsse. Die Entschädigung entsprach 18 Monatsgehältern. Der Arbeitnehmer hatte keine Wiedereinstellung beantragt und die Entschädigung angenommen.
(Unioneonline/ns)
