Die Generalstaatsanwaltschaft beim Berufungsgericht Venedig hat ihre Berufung gegen die lebenslange Haftstrafe für Filippo Turetta zurückgezogen . Dies gaben die Anwälte der Familie von Giulia Cecchettin, Nicodemo Gentile, Piero Coluccio und Stefano Tigani, bekannt, denen die Entscheidung mitgeteilt wurde.

Damit endet der Prozess um den Femizid an Giulia Cecchettin .

Tatsächlich hatte Turetta, der von seiner „aufrichtigen Reue“ sprach, eine lebenslange Haftstrafe akzeptiert und in einem Brief seinen Rückzug von der Berufung bekannt gegeben, die seine Anwälte einlegen wollten, um Vorsatz auszuschließen.

Die Staatsanwaltschaft beabsichtigte jedoch, Berufung einzulegen und die Berücksichtigung der erschwerenden Umstände der Grausamkeit und des Stalkings zu beantragen. Diese waren in erster Instanz zurückgewiesen worden, obwohl sie das Strafmaß nicht erhöht hätten. Mit der heutigen Entscheidung ist der Fall endgültig abgeschlossen.

(Unioneonline)

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