Die Verlängerung gilt nur bis zum 10. April. Und es bedarf juristischer und buchhalterischer Akrobatik, um die zweite Verlängerung der Kraftstoffsteuersenkung zu finanzieren, die der Ministerrat am 30. April beschlossen hat. Das am Donnerstag verabschiedete Dekret sieht eine Laufzeit nur bis zum 10. Mai vor (Wert).   Um die vom Premierminister angekündigten drei Wochen zu erreichen, ist ein weiterer Erlass erforderlich, diesmal ein Ministerialerlass. Dieser wird in wenigen Tagen erwartet, zusammen mit weiteren rund 200 Millionen an zusätzlichen Mitteln aus den gestiegenen Mehrwertsteuereinnahmen infolge der jüngsten Erhöhungen.

Auf einer Pressekonferenz im Anschluss an die Kabinettssitzung kündigte Giorgia Meloni eine 21-tägige Verlängerung der Benzinpreissenkung ab dem 2. Mai an . Die Senkung für Diesel blieb bei 20 Cent pro Liter (was aufgrund der gleichzeitigen Mehrwertsteuersenkung eine Ersparnis von 24,4 Cent an der Zapfsäule ergab). Für Benzin (dessen Preis in den letzten Wochen deutlich weniger stark gestiegen war als der Dieselpreis) wurde die Senkung auf 5 Cent pro Liter reduziert. Im Text ist jedoch lediglich von einer achttägigen Laufzeit der Senkung die Rede. Codacons forderte die Regierung daraufhin umgehend auf, die tatsächliche Dauer der Maßnahme zu präzisieren. Die zuständigen Ministerien (Wirtschaft, Unternehmen und Energiesicherheit) und anschließend das Palazzo Chigi stellten umgehend klar, dass die Verlängerung – eine Zusage, die auch in der Erläuterung zum Dekret enthalten ist – bis zum 22. Mai gilt, wie von der Premierministerin angekündigt.

Der Zeitraum vom 11. bis zum 22. wird durch einen gesonderten Ministerialerlass geregelt, der kurz vor dem ersten Stichtag ergehen wird.

Doch warum diese zweigeteilte Verlängerung? Palazzo Chigi erklärt, dass die zweite Maßnahme in den kommenden Tagen erfolgen wird, sobald die verfügbaren Einnahmen aus der Mehrwertsteuererhöhung auf Kraftstoffe beziffert sind, was voraussichtlich innerhalb von etwa zehn Tagen der Fall sein wird. Regierungsquellen gaben am Donnerstag bekannt , dass die Mittel aus den Kartellstrafen und der Mehrwertsteuererhöhung stammen werden. Offenbar waren die Einnahmen aus den Strafen bereits beziffert, während die Höhe der Steuererhöhung noch nicht feststand. Daher musste die Regierung die Verlängerung in zwei Teile aufteilen.

(Unioneonline/E.Fr.)

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