Gegen Massimo Cellino, den ehemaligen Schirmherrn der städtischen Fußballmannschaft, ordnete das Revisionsgericht Brescia eine Maxi-Beschlagnahme von fast 59 Millionen Euro an. Die Richter folgten dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

Die Zahl wurde anhand des Eigenkapitals von „Eleonora immobiliare“ berechnet, einer Gesellschaft, die die Muttergesellschaft von Brescia faktisch kontrolliert und in dem von der Staatsanwaltschaft von Brescia angefochtenen englischen Trust enthalten ist.

Es wird betont, dass die Maßnahme den Fußballverein nicht direkt betrifft, aber Auswirkungen auf seinen Betrieb haben könnte.

Die Richter der Überprüfung teilten das Urteil des Obersten Gerichtshofs, der festgestellt hatte, dass nicht nur der nicht an die Finanzbehörden gezahlte Betrag beschlagnahmt werden sollte und damit ein Ordner von 700.000 Euro, den Cellino in den letzten Monaten dann vollständig bezahlt hat, sondern der das gesamte Kapital der Steuer unbekannt ist und dass sie laut der Steuerfahndung gegen Cellino den dem sardischen Unternehmer zuzurechnenden englischen Trust weitergegeben hätte.

(Unioneonline / ss)

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