Es ist legitim, die Aufenthaltserlaubnis eines Einwanderers nicht zu erneuern, indem er ihn mit seiner Familie - Frau und Kindern im Alter von 7 und 4 Jahren - nach Hause zurückkehren lässt, weil "er die wesentlichen Regeln des bürgerlichen Lebens nicht verinnerlicht hat", sie verletzt hat "mit der Begehung von Verbrechen von erhebliche Schwerkraft“.

Und dies auch dann, wenn der Einwanderer seit 13 Jahren mit einem regulären Arbeitsvertrag in Italien lebt.

Diese wurde von der TAR Ligurien festgestellt und wies die Beschwerde eines Albaners gegen das Polizeipräsidium von Savona und das Innenministerium ab, das dem Mann die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis unter Berücksichtigung der dreijährigen Haftstrafe für 16 Drogenanfälle verweigert hatte Transfer.

Das Polizeipräsidium – erklärte die TAR in dem Urteil, mit dem die Berufung des Albaners zurückgewiesen wurde – betonte, dass die gesamte Familieneinheit die gleiche Staatsbürgerschaft habe und daher ohne die Gefahr einer Teilung in das Herkunftsland zurückkehren könne.

Es wurde festgestellt, so das Fazit des Verwaltungsgerichts, dass die Notwendigkeit der Abschiebung einer Person „trotz der familiären Situation und des jahrelangen Aufenthalts in Italien“ überwog.

(Unioneonline / L)

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