Wie der Gesundheitsminister Orazio Schillaci in den letzten Tagen angekündigt hat, wird eine Maßnahme definiert, die das Management von Covid mit neuen Regeln auf dem Weg ändern wird.

Die Bestimmungen sind im " Anti-Rave-Dekret " enthalten, das praktisch alle in den letzten zwei Jahren geltenden Bestimmungen aufhebt. Der Text hat vom Senat bereits grünes Licht erhalten und geht nun zur Zustimmung ins Repräsentantenhaus. Die Neuankömmlinge haben bereits Kontroversen und Besorgnis ausgelöst.

TUPFER UND ISOLATION - Die Verpflichtung zum Abstrich nach 5 Tagen Quarantäne wird trotz Vorliegens von Symptomen abgeschafft. Dadurch können potenziell noch positive Personen das Haus verlassen. Derzeit sehen die Regeln eine Isolierung vor, an deren Ende ein Abstrich gemacht werden muss, und bei positivem Ergebnis wird die Isolierung bis zum ersten negativen Ergebnis fortgesetzt.

SELBSTÜBERWACHUNG - Die Tage, die für die Selbstüberwachung von Personen erforderlich sind, die mit einem Positiv in engen Kontakt gekommen sind, werden halbiert . Von 10 bis 5 Tagen, mit der FFP2-Maske nur an überfüllten Orten zu beobachten. Verzichten Sie auch in diesem Fall auf die Abstrichpflicht.

SANKTIONEN - Unter den Änderungen des Anti-Rave-Dekrets befindet sich auch das von der Liga unterzeichnete, das die Geldstrafen von 100 Euro für Ungeimpfte aussetzt. Dies betrifft über 2 Millionen Menschen über 50, Lehrer und Strafverfolgungsbehörden, die der Verpflichtung des letzten Jahres nicht nachgekommen sind.

GREEN PASS IM KRANKENHAUS - Eine Zertifizierung wird nirgendwo mehr benötigt. Der Zugang zu Krankenhäusern, RSA und Pflegeheimen, für die heute noch der Green Pass erforderlich ist, wird kostenlos sein.

SMARTWORKING – Die Bestimmung sieht für 2023 Mittel in Höhe von 35,8 Millionen Euro vor, nicht nur für Covid, sondern auch für die saisonale Grippe, die das Land heimgesucht hat. Smartworking bleibt, zumindest für die fragilen Kategorien und für Eltern mit Kindern unter 14 Jahren. Sie ist derzeit bis zum 31. März 2023 terminiert.

(Unioneonline/vf)

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