Die Festlegung der italienischen Arzneimittelbehörde zur sogenannten vierten Dosis (zweite Auffrischimpfung) des Anti-Covid-Impfstoffs gilt ab heute. Das Dokument wurde gestern im Amtsblatt veröffentlicht und tritt somit heute in Kraft.

Die Aifa stellt über „Einfügung der Indikation ‚zweite Auffrischimpfung‘ der Arzneimittel „Comirnaty“ und „Spikevax“ in die Liste der Arzneimittel“ fest, dass „die Arzneimittel Comirnaty und Spikevax in der Liste der Arzneimittel zur Anwendung als zweites Arzneimittel enthalten sind“. Auffrischimpfung mindestens vier Monate nach der ersten Auffrischimpfung für Personen ab 80 Jahren, für Gäste in Seniorenwohnheimen und für Personen zwischen 60 und 80 Jahren, die spezifische Risikofaktoren für eine Progression zu schwerem Covid-19 aufweisen“.

(Uniononline / ss)

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