Bußgelder wegen Geschwindigkeitsüberschreitung, die mit Geräten festgestellt wurden, die mit denen der Gemeinde Treviso auf der Regionalstraße Nr. 53, besser bekannt als „Tangenziale“, identisch sind, könnten aufgehoben werden.

Dies ist die Konsequenz, die sich aus einem Urteil des Kassationsgerichts ergibt, das der Berufung eines Anwalts aus Treviso stattgab, der als Autofahrer eine Geldstrafe wegen Fahrens mit einer Geschwindigkeit von 97 Kilometern pro Stunde erhalten hatte, wobei die Höchstgeschwindigkeit bei 90 liegt Die Initiative wurde auch im Lichte eines vor zwei Jahren entstandenen Streits zwischen dem Friedensrichter, an den sich ein zuvor mit einer Geldstrafe belegter Fahrer gewandt hatte, und der ordentlichen Justiz ergriffen, in dessen Verlauf widersprüchliche Urteile ergangen waren.

Die Begründung des Obersten Gerichtshofs liegt darin, dass die Ausrüstung zwar vom Infrastrukturministerium genehmigt, aber nicht von der Regierung selbst einer für ihre Genehmigung erforderlichen detaillierteren technischen Überprüfung unterzogen worden wäre. Es gäbe im Wesentlichen eine Regelungslücke, die bei fehlenden Korrekturen künftig Autofahrer, die von Radarkameras erfasst werden, die derzeit als nicht ordnungsgemäss gelten, vor finanziellen Folgen schützen würde.

(Uniononline/D)

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