Jetzt ist es in Kürze. Zwei Jahre und drei Monate nach Beginn des Coronavirus- Albtraums ändert sich ab Sonntag, dem 1. Mai, alles. Auch Italien verabschiedet sich vom Grünen Pass, während die Maskenpflicht in diversen Innenräumen bis zum 15. Juni bestehen bleibt, in allen anderen wird die Nutzung von Geräten nur „empfohlen“.

Ein Abschied von zahlreichen Einschränkungen, ein neuer Schritt zum Ausstieg aus dem Gesundheitsnotstand, mit allen notwendigen Vorkehrungen, denn die Zahl der Infektionen zeigt keine Anzeichen eines Rückgangs. Hier im Detail, was sich ab dem 1. Mai ändert.

MASKEN - Bis zum 15. Juni bleibt die Tragepflicht des Ffp2 im öffentlichen Nah- und Fernverkehr, in Kinos, Theatern, Unterhaltungs- und Live-Musik-Veranstaltungen sowie bei allen Indoor-Sportveranstaltungen und -Wettkämpfen bestehen. Dasselbe gilt für Benutzer, Arbeiter und Besucher von Krankenhäusern, Gesundheitseinrichtungen und RSA. An anderen Arbeitsplätzen bleiben die Geräte „empfohlen“, ebenso bei Massenveranstaltungen und in Geschäften und Einkaufszentren bei Versammlungen.
GREEN PASS Der Green Pass wird archiviert, der bis zum 31. Dezember nur benötigt wird, um die RSA und Krankenhäuser als Besucher zu betreten. Auch wenn das Attest nicht mehr zwingend vorgeschrieben ist, ist es ratsam, den Impfzyklus abzuschließen: „Viele – sagt Staatssekretär für Gesundheit Pierpaolo Sileri – nehmen die dritte Dosis nicht ein, und das stellt insbesondere bestimmte Altersgruppen vor Probleme.

IMPFUNGEN - Die Impfpflicht für über 50-Jährige, Strafverfolgungsbehörden und den Schulbereich bleibt bis zum 15. Juni in Kraft: Diese Kategorien werden, wenn sie nicht impfen, weiterhin mit der Strafe von 100 Euro belegt. Besucher von RSAs und medizinisches Fachpersonal müssen bis zum 31. Dezember weiterhin den Grundimpfzyklus plus einen Abstrich oder eine Impfung mit drei Dosen absolvieren.
SMART WORKING - Die Möglichkeit der Nutzung auch ohne individuelle Vereinbarungen für Arbeitnehmer des privaten Sektors wurde bis zum 31. August verlängert.
SCHULE - Die Pflicht zum Tragen von Masken, auch wenn es sich nur um chirurgische handelt, bleibt bis zum Ende des Schuljahres bestehen, „außer für Kinder bis zum Alter von sechs Jahren, für Menschen mit Erkrankungen oder Behinderungen, die mit der Verwendung der oben genannten Geräte und zum Tragen nicht vereinbar sind aus sportlichen Aktivitäten“.

TRAVEL - Das Passenger Locator Form (PLF), das von den Gesundheitsbehörden für Reisen verwendete Formular für alle, die ins Ausland ein- oder ausreisen möchten, läuft ab. Die Regelungen für Einreisende aus dem Ausland, die den Grünen Pass oder einen Schnellpuffer vorsehen, wurden bis zum 31. Mai verlängert.
NEUESTE FRIST – 15. Juni, wenn Italien sich von Masken an allen Orten in Innenräumen verabschieden wird. Mit dem Ende des Schuljahres erlischt auch die Pflicht in den Schulen. Zum gleichen Zeitpunkt entfällt die Impfpflicht für über 50-Jährige, Vollzugsbehörden und Schulbedienstete. Vereinfachtes Smart Working läuft am 31. August aus, während am 31. Dezember die Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheitswesen sowie Krankenhaus- und RSA-Beschäftigte ausläuft. Auch zum Jahresende wird die Impf- bzw. Tamponpflicht für den Besuch der RSAs eingestellt.

(Unioneonline / L)

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