Grüner Pass mit unbegrenzter Dauer für Probanden, die drei Dosen des Impfstoffs erhalten haben.

Dies ist nach den Erkenntnissen qualifizierter Regierungsquellen eine der Maßnahmen, die morgen, Mittwoch, 2. Februar, vom Ministerrat geprüft werden.

Die dritte Dosis wurde tatsächlich am 15. September zugelassen, sodass diejenigen, die den Impfzyklus abgeschlossen haben, ab dem 15. März riskieren, dass ihre Zertifizierung erlischt. Während sie darauf warten, dass die Regulierungsbehörden über die mögliche vierte Dosis entscheiden, hat die Regierung beschlossen, eine unbegrenzte Abdeckung des Grünen Passes zu garantieren.

Auch neue Regeln für die Schule liegen auf dem Tisch, und wir beginnen darüber nachzudenken, die Beschränkungen auch für positive zu lockern.

Aus diesem Grund, sagte Staatssekretär Sileri, müssen wir noch zwei oder drei Wochen warten, aber „wir müssen auch zu der Möglichkeit kommen, dass ein asymptomatisch positiver Mensch sein Leben mit der ffp2-Maske einige Tage lang normal führen kann, aber ohne die Arbeit zu verlassen, von der Geselligkeit und von allem, wovon sie heute abgeschnitten ist, aufgrund einer einfachen Positivität ohne Symptome. Ich glaube, dass dies in ein paar Wochen, wenn wir einen deutlichen Rückgang der Intensivpflege sehen, sicherlich erreicht werden kann “, seine Worte.

Sollte sich der Trend bestätigen, so fügte er hinzu, werde der am 31. März auslaufende Notstand nicht verlängert und auch die Grünpasspflicht werde entfallen.

NEUE REGELUNGEN - Unterdessen sind am heutigen 1. Februar neue Regelungen in Kraft getreten. Die Gültigkeit des Grünen Passes wird von neun auf sechs Monate verkürzt.

Für Einkäufe und den Zugang zu den wichtigsten Ämtern und Geschäften, einschließlich Postämtern, Banken und Buchhandlungen, ist der grüne Basispass obligatorisch, der auch mit einem Tupfer erhältlich ist.

Freier Zutritt bleibt in Lebensmittelgeschäften, in solchen zum Verkauf von Tiernahrung, in Tankstellen, in Geschäften mit Hygieneartikeln, in Apotheken, Paraapotheken und Optikern gestattet.

Auch die Impfpflicht für alle über 50-Jährigen wird heute ausgelöst, bald könnten die ersten hundert Euro Bußgelder kommen. Davon befreit sind rund eineinhalb Millionen Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft wurden, bei Vorlage eines ärztlichen Attestes.

Der nächste Schritt folgt am 15. Februar, wenn die Super Green Pass-Pflicht für alle Arbeitnehmer über 50 in Kraft tritt, unter Androhung von ungerechtfertigter Abwesenheit mit Gehaltsaussetzung. Wer ohne verstärkte Arbeitsbescheinigung erwischt wird, riskiert ein Bußgeld zwischen 600 und 1.500 Euro.

(Unioneonline / L)

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